Kein Schmerzensgeld für schlechten Haarschnitt

Mai 20, 2025

Kein Schmerzensgeld für schlechten Haarschnitt

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, Sie verlassen den Friseursalon und sind unglücklich mit Ihrer neuen Frisur. Haben Sie dann Anspruch auf Schmerzensgeld? Diese Frage beschäftigt viele.

Wir, RA und Notar Krau, erklären Ihnen, was rechtlich möglich ist.


Wann gibt es Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld erhalten Sie nur in besonderen Fällen. Ihr Haar oder Ihre Kopfhaut müssten dauerhaft geschädigt sein. Zum Beispiel durch eine falsche Behandlung.

Oder der Haarschnitt müsste Sie komplett „entstellen“.

Das bedeutet, er muss Ihr Aussehen extrem negativ verändern. Ein schlechter Haarschnitt allein reicht dafür nicht aus.


Wunsch nicht erfüllt?

Ein Gericht in München hat das klargestellt. Nur weil ein Friseur Ihren Wunsch nicht perfekt umgesetzt hat, gibt es kein Schmerzensgeld.

Auch wenn Sie enttäuscht oder verärgert sind. Das Amtsgericht München (Urteil vom 07.10.2011, Aktenzeichen 173 C 15875/11) sah das so.


Was war der Fall?

Eine Kundin verklagte ihren Friseur. Sie meinte, ihre Kopfhaut würde nach dem Schnitt zu stark durchscheinen.

Das Gericht untersuchte die Kopfhaut der Kundin. Es stellte fest, dass die Kopfhaut immer sichtbar war.

Kein Schmerzensgeld für schlechten Haarschnitt

Das lag am Zustand des Haares der Kundin. Es war nicht der Fehler des Friseurs. Es ist normal, dass die Kopfhaut nach einem Schnitt mehr zu sehen ist. Ihre persönlichen Rechte wurden nicht verletzt.


Ihre Verantwortung zählt

Die Kundin hatte dem Friseur beim Schneiden zugesehen. Sie sagte nichts, obwohl sie den Schnitt sah. Der Friseur durfte annehmen, dass alles in Ordnung war.

Da die Kundin nicht eingegriffen hat, trägt sie eine Mitschuld. Auch deshalb gab es kein Schmerzensgeld.


Unser Rat für Sie

Sprechen Sie immer direkt mit Ihrem Friseur. Sagen Sie sofort, wenn Ihnen etwas nicht gefällt. So können Missverständnisse vermieden werden. Und Sie sind auf der sicheren Seite.

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…