Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Januar 22, 2026

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

LG Trier Urt. v. 22.01.2026, Az. 4 O 363/24

Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung des aktuellen Gerichtsurteils zum Thema Corona-Impfschäden.

Worum geht es in dem Urteil des Landgerichts Trier?

In diesem Fall ging es um eine Frau aus Trier, die nach einer Impfung gegen das Corona-Virus schwer erkrankt ist. Sie erlitt kurz nach ihrer Impfung im März 2021 eine sogenannte Sinusvenenthrombose. Das ist eine gefährliche Verstopfung der Blutgefäße im Gehirn. Die Frau wäre fast an den Folgen gestorben.

Heute ist die 51-Jährige ein Pflegefall. Sie benötigt rund um die Uhr Betreuung. Da sie die Impfung als Ursache für ihren Zustand sieht, verklagte sie den Hersteller des Impfstoffs, die Firma AstraZeneca. Sie forderte Schmerzensgeld für ihr schweres Schicksal.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Trier hat die Klage der Frau nun abgewiesen. Das bedeutet: Die Klägerin erhält kein Schmerzensgeld von AstraZeneca. Die Richterin erklärte am 22. Januar 2026, dass es für eine Zahlung keine ausreichende rechtliche Grundlage gebe.

Warum wurde die Klage abgewiesen?

Das Gericht musste entscheiden, ob der Hersteller für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Dabei spielten vor allem zwei Punkte eine wichtige Rolle: das Nutzen-Risiko-Verhältnis und die Informationspflicht.

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs

Ein Hersteller muss meistens nur dann zahlen, wenn ein Produkt insgesamt gefährlicher ist, als es nützt. Die Richterin erklärte, dass der Impfstoff von AstraZeneca grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Das bedeutet: Der Schutz für die gesamte Bevölkerung wog schwerer als das Risiko für seltene Nebenwirkungen.

Da Experten dies bereits in der Vergangenheit bestätigt haben, hielt das Gericht es nicht für nötig, ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Impfstoff zum Zeitpunkt der Zulassung und Anwendung rechtmäßig war.

Hat der Hersteller genug informiert?

Die Klägerin wollte zudem wissen, was der Hersteller über mögliche Nebenwirkungen wusste. Sie forderte eine umfassende Auskunft. Das Gericht entschied jedoch, dass AstraZeneca diese Pflicht bereits erfüllt habe. Das Unternehmen habe im Laufe des Prozesses alle nötigen Informationen offengelegt. Damit war auch dieser Teil der Klage erfolglos.

Der zeitliche Ablauf und die Anerkennung des Schadens

Die Klägerin wurde bereits sehr früh im Jahr 2021 geimpft. Zu diesem Zeitpunkt war sie als Erzieherin in einem Kindergarten tätig. Kurz nach ihrer Impfung traten die ersten Berichte über Thrombosen bei anderen Geimpften auf.

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Die Reaktion der Behörden im Jahr 2021

Nur wenige Wochen nach der Impfung der Frau reagierte der Staat. Die Impfungen mit AstraZeneca wurden im März 2021 kurzzeitig gestoppt. Später wurde empfohlen, diesen Stoff nur noch für Menschen über 60 Jahre zu verwenden. Für die Klägerin kam diese Änderung jedoch zu spät.

Staatliche Stellen haben den Schaden bereits anerkannt

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Impfschaden an sich nicht bestritten wird. Das Landesamt für Soziales und auch die Berufsgenossenschaft haben bereits anerkannt, dass die Frau durch die Impfung krank geworden ist.

Allerdings bedeutet die staatliche Anerkennung eines Impfschadens nicht automatisch, dass auch der Hersteller Schmerzensgeld zahlen muss. Für eine Zahlung durch den Hersteller müssen strengere Voraussetzungen erfüllt sein, die das Gericht hier nicht als gegeben sah.

Wie geht es nun weiter?

Das Urteil aus Trier ist noch nicht das Ende des Weges. Es gibt noch mehrere Möglichkeiten für die Betroffene und ihre Familie.

Die Möglichkeit der Berufung

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das bedeutet, die Familie der Frau kann den Fall vor die nächste Instanz bringen. Das wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht Koblenz. Der Sohn der Klägerin erklärte bereits, dass die Familie diesen Schritt momentan prüft. Die Angehörigen zeigten sich schockiert über die Entscheidung des Gerichts.

Warten auf den Bundesgerichtshof

Ein interessanter Aspekt ist, dass derzeit ein ähnlicher Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) liegt. Dort wird grundsätzlich geprüft, wie streng die Haftung der Impfstoffhersteller ist. Eine Entscheidung des BGH wird für März erwartet. Viele Juristen glauben, dass dieses Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts wegweisend für alle anderen Verfahren sein wird.

Einordnung in andere Urteile

Das Urteil aus Trier ist kein Einzelfall. Bisher haben deutsche Gerichte die meisten Klagen auf Schmerzensgeld gegen Impfstoffhersteller abgewiesen. Erst kürzlich scheiterte eine ähnliche Klage gegen den Hersteller BioNTech vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Die Gerichte folgen meist der Argumentation, dass die Zulassung der Impfstoffe durch die Behörden rechtmäßig war und die Vorteile für die Allgemeinheit überwogen.


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