Kein unabhängiger Versicherungsmakler – wenn er Provisionen annimmt
OLG Dresden (Urteil vom 28.10.2025 – 14 U 1740/24)
Das Oberlandesgericht in Dresden hat ein wichtiges Urteil gefällt. Es geht um Werbung im Internet. Eine Versicherungsmaklerin darf sich nicht als „unabhängig“ bezeichnen. Das ist verboten, wenn sie Geld von Versicherungen bekommt. Das Gericht sagt: Das Wort „unabhängig“ täuscht die Kunden.
Das Problem mit dem Geld
Die meisten Versicherungsmakler verdienen ihr Geld durch sogenannte Provisionen. Das ist ein Fachbegriff. Er bedeutet: Wenn der Makler einem Kunden eine Versicherung verkauft, bekommt er Geld dafür. Dieses Geld zahlt die Versicherungsfirma. Man nennt das in der Fachsprache auch Courtage.
Das Gericht sagt dazu: Wer Geld von einer Versicherung annimmt, ist nicht neutral. Der Makler könnte ein eigenes Interesse haben. Vielleicht verkauft er lieber die Versicherung, die ihm mehr Geld bringt. Er verkauft dann vielleicht nicht die Versicherung, die für den Kunden am besten ist.
Kunden verstehen unter dem Wort „unabhängig“ etwas anderes. Sie denken: Der Berater schaut nur auf meine Wünsche. Er hat keine finanziellen Vorteile durch die Versicherung. Weil die Maklerin aber Geld von den Firmen bekommt, ist ihre Werbung irreführend. Sie erzeugt eine falsche Vorstellung beim Kunden. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbietet so etwas.
Der Unterschied: Makler und Berater
Es gibt einen großen Unterschied zwischen zwei Berufen.
Der konkrete Fall aus Chemnitz
Geklagt hatte ein Verband für Verbraucherschutz. Beklagt wurde eine Maklerin aus Chemnitz. Sie hatte auf ihrer Webseite geworben. Sie nannte sich „unabhängiger Versicherungsmakler“ und „unabhängiger Finanzmakler“.
Zuerst hatte ein Gericht in Leipzig die Klage abgewiesen. Aber das höhere Gericht in Dresden sah das anders. Es gab den Verbraucherschützern recht. Die Maklerin darf diese Werbung nicht mehr nutzen. Das Urteil ist sehr aktuell. Es stammt vom 28. Oktober 2025.
Weitere Lügen und falsche Werbung
Die Maklerin hat noch mehr Fehler gemacht.
Fazit
Das Urteil zieht eine klare Grenze. Wer Provisionen oder Courtagen von Versicherern annimmt, ist nicht unabhängig. Nur wer völlig frei von Zahlungen der Versicherungswirtschaft ist, darf mit dem Wort „Unabhängigkeit“ werben. Das schützt die Verbraucher vor falschen Erwartungen.
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