kein Verlust der Erbberechtigung durch Adoption in Ungarn
AG Stadthagen 10 VI 50/12
Erbenstellung eines in Ungarn von einem Dritten adoptierten ungarischen leiblichen Kindes eines Erblassers deutscher und ungarischer Staatsangehörigkeit
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte die deutsche und die ungarische Staatsangehörigkeit.
Seine leibliche Tochter (die Antragstellerin) wurde als Kind in Ungarn von einem Dritten adoptiert.
Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Antragstellerin einen Erbschein als Alleinerbin.
Die Ehefrau des Erblassers widersprach dem Antrag und machte geltend, dass die Antragstellerin aufgrund der Adoption nicht erbberechtigt sei.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das AG Stadthagen entschied, dass die Antragstellerin Alleinerbin ist.
Begründung:
Das AG Stadthagen stellte fest, dass deutsches Erbrecht anzuwenden ist, da der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit hatte (Art. 25 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 EGBGB).
Das Gericht stellte fest, dass die Adoption in Ungarn nach ungarischem Recht keine Auswirkungen auf das Verwandtschaftsverhältnis als solches hat.
Die Antragstellerin ist daher weiterhin die Tochter des Erblassers.
Das AG Stadthagen prüfte, ob eine „geheime Adoption“ vorlag, die die Erbberechtigung der Antragstellerin nach ungarischem Recht ausschließen würde.
Es kam zu dem Ergebnis, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls keine geheime Adoption mehr vorlag, da sich das ungarische Recht geändert hatte.
Besonderheiten:
Fazit:
Das AG Stadthagen hat entschieden, dass die Adoption eines Kindes in Ungarn nach deutschem und ungarischem Recht nicht zwingend zum Verlust der Erbberechtigung führt.
Der Fall verdeutlicht die komplexen Rechtsfragen, die sich bei internationalen Erbfällen mit Adoption stellen können.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.