Kein Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung bei unzumutbarer Selbstnutzung des Familienheims
Bundesfinanzhof Urteil vom 01.12.2021 – II R 1/21
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil erklären.
Es geht um die Erbschaftsteuer bei geerbten Familienheimen.
Was passiert, wenn Sie ausziehen müssen?
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung von Ihrem Ehepartner oder Ihren Eltern erben, fällt normalerweise keine Erbschaftsteuer an.
Eine wichtige Bedingung ist aber, dass Sie selbst in dem geerbten Objekt wohnen bleiben.
Das Gesetz sieht vor, dass Sie das Familienheim zehn Jahre lang selbst nutzen müssen.
Was aber, wenn Ihnen das Wohnen in dem Haus nicht mehr zuzumuten ist? Zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.
Der BFH hat entschieden: Müssen Sie aus zwingenden Gründen aus dem geerbten Familienheim ausziehen, fällt die Steuerbefreiung nicht nachträglich weg.
Das gilt auch dann, wenn die weitere Nutzung des Hauses unzumutbar ist.
Unzumutbar kann es sein, wenn Ihr Gesundheitszustand sich durch das Wohnen im Haus erheblich verschlechtern würde.
In dem verhandelten Fall erbte eine Frau nach dem Tod ihres Mannes das gemeinsame Haus.
Nach zwei Jahren zog sie in eine Wohnung.
Sie gab an, dass ihre Depression sich durch die Umgebung des Hauses verschlimmert habe.
Das Finanzgericht sah hier keine zwingenden Gründe.
Der BFH hob diese Entscheidung auf.
Das Gericht muss nun prüfen, ob die Erkrankung der Frau so schwerwiegend war, dass ein Auszug unzumutbar war.
Dieses Urteil ist wichtig für Erben.
Es zeigt: Die Steuerbefreiung für das Familienheim kann auch dann bestehen bleiben, wenn Sie ausziehen müssen.
Entscheidend sind zwingende Gründe oder eine Unzumutbarkeit der weiteren Nutzung.
Ihre Gesundheit kann hierbei eine wichtige Rolle spielen.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.