kein wirksames handschriftliches Testament ohne Unterschrift Erblasser

August 7, 2017

kein wirksames handschriftliches Testament ohne Unterschrift Erblasser

OLG Köln 2 Wx 299/13

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Beschluss vom 14.02.2014 entschieden, dass ein handschriftliches Testament,

dem die Unterschrift des Erblassers fehlt, nicht formwirksam ist und daher keine Erbeinsetzung bewirken kann.

Sachverhalt:

Der Erblasser hatte zwei Schriftstücke verfasst, die er als sein Testament bezeichnete.

Das eine Schriftstück war handschriftlich verfasst, enthielt aber keine Unterschrift.

Das andere Schriftstück war teilweise maschinengeschrieben und enthielt die Unterschrift des Erblassers.

Die beiden Schriftstücke waren zusammengeheftet.

Die Pflegetochter des Erblassers beantragte einen Erbschein als Alleinerbin und berief sich dabei auf die beiden Schriftstücke.

Der Sohn des Erblassers erhob Beschwerde.

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Entscheidung:

Das OLG Köln gab der Beschwerde statt und wies den Erbscheinsantrag der Pflegetochter zurück.

Begründung:

  • Formwirksamkeit eines Testaments: Ein handschriftliches Testament muss gemäß § 2247 BGB handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament nicht formwirksam.

  • Teilweise maschinengeschriebenes Testament: Ein Testament, das teilweise maschinengeschrieben ist, kann nur dann formwirksam sein, wenn der handschriftliche Teil für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt. Dies war im vorliegenden Fall nicht der Fall.

kein wirksames handschriftliches Testament ohne Unterschrift Erblasser

  • Zusammengeheftete Schriftstücke: Die beiden Schriftstücke konnten nicht als ein einheitliches Testament angesehen werden, da sie inhaltlich keinen Zusammenhang bildeten.

  • Unterschrift: Die Unterschrift auf dem maschinengeschriebenen Testament konnte nicht als Unterschrift für das handschriftliche Testament angesehen werden.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Köln verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Formwirksamkeit eines handschriftlichen Testaments.

Fehlt die Unterschrift des Erblassers, ist das Testament nichtig und kann keine Erbeinsetzung bewirken.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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