
Keine AdV für bestandskräftige Steuerbescheide
BFH Beschluss vom 02. März 2022, XI B 44/21 (AdV)
Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 02. März 2022 (Aktenzeichen: XI B 44/21).
In diesem Rechtsstreit ging es ursprünglich um eine sehr fachspezifische Frage des Steuerrechts. Eine Firma (die Antragstellerin) stritt mit dem Finanzamt über die Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2013. Im Kern ging es darum, wie ein zinsloses Darlehen in der Bilanz bewertet werden muss.
Die Firma war der Meinung, dass die gesetzlichen Regeln zur sogenannten „Abzinsung“ verfassungswidrig seien. Da die Zinsen am Markt seit Jahren sehr niedrig sind, hielt sie die steuerlichen Vorgaben für veraltet und ungerecht. Deshalb wollte sie erreichen, dass sie die geforderten Steuern erst einmal nicht zahlen muss, solange das Hauptverfahren noch läuft. Diesen Vorgang nennt man „Aussetzung der Vollziehung“ (kurz: AdV).
Die Geschichte dieses Falls ist lang. Zuerst lehnte das Finanzamt den Antrag auf Aussetzung ab. Danach versuchte es die Firma beim Finanzgericht Münster, hatte dort aber zunächst auch keinen Erfolg.
Nachdem das Finanzamt die Einsprüche der Firma endgültig zurückgewiesen hatte, erhob die Firma Klage. Während dieses Klageverfahrens stellte sie erneut einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzgericht Münster lehnte diesen zweiten Antrag im Mai 2021 zwar ab, erlaubte der Firma aber diesmal, sich beim nächsthöheren Gericht, dem Bundesfinanzhof, zu beschweren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) musste nun entscheiden, ob die Steuerzahlung gestoppt werden darf. Er kam zu einem sehr klaren Ergebnis: Die Beschwerde der Firma ist unbegründet. Sie muss die Steuern zahlen. Die Richter nannten dafür mehrere wichtige rechtliche Gründe, die auch für andere Steuerzahler von Bedeutung sind.
Der wichtigste Grund für die Niederlage der Firma war ein formaler Fehler im Hauptverfahren. Die Firma hatte ihre Klage gegen die Steuerbescheide beim Finanzgericht Münster zurückgenommen. Das Finanzgericht stellte das Verfahren daraufhin im Januar 2022 ein.
In dem Moment, in dem eine Klage zurückgenommen wird, werden die Steuerbescheide „bestandskräftig“. Das bedeutet, sie sind endgültig und können nicht mehr angefochten werden.
Warum ist das für die Aussetzung wichtig? Eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) gibt es nur, wenn man sich noch gegen einen Bescheid wehren kann. Wenn der Bescheid aber bereits endgültig (bestandskräftig) ist, kann man keine „ernstlichen Zweifel“ an seiner Rechtmäßigkeit mehr geltend machen. Der Zug ist sozusagen abgefahren. Da die Firma die Klage aufgegeben hatte, gab es keine rechtliche Grundlage mehr, die Zahlung der Steuern hinauszuzögern.
Während das Verfahren beim Bundesfinanzhof lief, passierte etwas Ungewöhnliches: Der Anwalt der Firma legte sein Mandat nieder. Er teilte dem Gericht mit, dass er die Firma nicht mehr vertritt.
Normalerweise könnte man denken, dass ein Verfahren dann erst einmal Pause macht, bis ein neuer Anwalt gefunden ist. Doch der BFH erklärte, dass dies hier nicht der Fall ist. Beim Bundesfinanzhof herrscht „Anwaltszwang“. Das Gesetz besagt zum Schutz der Beteiligten und des Gerichtsablaufs, dass eine Mandatsniederlegung erst dann wirksam wird, wenn ein neuer Anwalt offiziell benannt wird.
Da kein neuer Anwalt gemeldet wurde, lief das Verfahren einfach weiter. Die Firma konnte also nicht darauf hoffen, durch das Ausscheiden des Anwalts Zeit zu gewinnen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betraf die Post vom Gericht. Obwohl der Anwalt gesagt hatte, dass er nicht mehr für die Firma arbeitet, schickte das Gericht den Beschluss an ihn.
Das ist rechtlich korrekt so. Solange dem Gericht kein neuer Vertreter genannt wird, gilt der alte Anwalt nach außen hin weiterhin als bevollmächtigt, Post entgegenzunehmen. Der Anwalt ist dann im Innenverhältnis zu seinem (ehemaligen) Mandanten verpflichtet, diese Post sofort weiterzuleiten. So wird sichergestellt, dass wichtige Fristen nicht einfach verstreichen, nur weil ein Anwalt kündigt.
Dieser Beschluss des Bundesfinanzhofs verdeutlicht drei goldene Regeln im Steuerrecht:
Da die Firma mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg hatte, entschied das Gericht auch über die Kosten. Die Firma muss die gesamten Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Dies ist die übliche Folge, wenn man einen Prozess verliert.
Dieser Fall zeigt, wie kompliziert das Zusammenspiel zwischen Steuerrecht und Prozessrecht sein kann. Kleine formale Entscheidungen, wie die Rücknahme einer Klage oder die Art und Weise eines Anwaltswechsels, können große finanzielle Folgen haben.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Steuerbescheiden haben oder wissen möchten, ob eine Aussetzung der Vollziehung in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Eine genaue Prüfung der Fristen und der Strategie ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren.
Für eine individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung in Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Experten vor Ort. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen