keine Auskunftspflicht Erbe gegenüber Miterben
OLG Hamm 10 U 17/14
keine Verpflichtung zur Auskunftserteilung an die Erbengemeinschaft zur Vorlage eines Bestandsverzeichnisses
Nach dem Tod der Mutter der Parteien stritten die Brüder (Kläger und Beklagter) im Rahmen einer Erbengemeinschaft um Auskunftspflichten des Beklagten.
Der Beklagte hatte zu Lebzeiten der Mutter mit ihr in einem Haushalt gelebt und aufgrund von Vollmachten Bankgeschäfte für sie erledigt.
Der Kläger verlangte vom Beklagten Auskunft über den Nachlass, die geführten Geschäfte und etwaige Zuwendungen der Mutter an den Beklagten.
Das Landgericht Arnsberg verurteilte den Beklagten zur Auskunftserteilung.
Problem:
Das OLG Hamm musste entscheiden, ob der Beklagte als Miterbe zur Auskunftserteilung verpflichtet ist und welche Informationen er offenlegen muss.
Lösung:
Das OLG Hamm gab der Berufung des Beklagten statt und wies die Klage in der ersten Stufe vollständig ab.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Auskunftspflicht von Miterben.
Ein Miterbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Bestandsverzeichnis über den Nachlass zu erstellen oder Auskunft über Geschäfte zu geben,
die er vor dem Erbfall für den Erblasser geführt hat.
Auskunftsansprüche müssen auf konkrete gesetzliche Grundlagen gestützt werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.