Keine Beglaubigungsbefugnis der Betreuungsbehörde für Nachlass- oder Generalvollmacht – OLG Köln 2 Wx 327/19
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 30.10.2019 befasst sich mit der Frage, ob eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht
auch nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam ist, wenn sie über den Tod hinaus erteilt wurde.
Sachverhalt:
Ein Erblasser hatte eine Vorsorgevollmacht errichtet, die über den Tod hinaus gelten sollte und von der Betreuungsbehörde beglaubigt worden war.
Nach dem Tod des Erblassers verkaufte der Bevollmächtigte ein Grundstück des Erblassers.
Das Grundbuchamt beanstandete die Eintragung des Eigentumswechsels, da es die Beglaubigung der Vollmacht durch die Betreuungsbehörde für nicht ausreichend hielt.
Entscheidung des OLG Köln:
Das OLG Köln entschied, dass die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers nicht mehr wirksam ist
und die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch zu Recht beanstandet wurde.
Wesentliche Punkte der Entscheidung:
Anforderungen an die Form der Vollmacht:
Beglaubigungsbefugnis der Betreuungsbehörde:
Transmortale Vollmacht:
Kritik an der Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Verfassungsrechtliche Bedenken:
Fazit:
Das OLG Köln hat in diesem Beschluss die Grenzen der Beglaubigungsbefugnis der Betreuungsbehörde aufgezeigt.
Es entschied, dass eine von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht ihre Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers verliert, wenn sie über den Tod hinaus erteilt wurde.
Die Entscheidung ist von Bedeutung für die Praxis und schränkt die Möglichkeiten der Verwendung von Vorsorgevollmachten im Grundstücksverkehr nach dem Tod des Vollmachtgebers ein.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.