Keine Bestellung der Tochter als Mitbetreuerin gegen Wunsch der Betroffenen

März 15, 2026

Keine Bestellung der Tochter als Mitbetreuerin gegen Wunsch der Betroffenen

BGH Beschluss vom 5.11.2025 – XII ZB 396/25

In dem folgenden Text erkläre ich Ihnen eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Es geht um die Frage, ob das Gericht eine Person als Betreuer einsetzen darf, wenn der betroffene Mensch das ausdrücklich nicht möchte.

Dieser Fall ist besonders interessant, weil er zeigt, wie stark das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Demenz oder anderen Einschränkungen heute geschützt wird.


Der Kern des Urteils: Der Wille des Betroffenen zählt

Wenn ein Mensch Unterstützung im Alltag benötigt und ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, stellt sich oft die Frage: Wer soll diese Aufgabe übernehmen? Oftmals sind es Familienangehörige. Doch was passiert, wenn die betroffene Person ein Familienmitglied als Betreuer ablehnt?

Der Bundesgerichtshof hat am 5. November 2025 (Aktenzeichen: XII ZB 396/25) klargestellt: Wenn ein Betroffener eine bestimmte Person als Betreuer ablehnt, muss das Gericht diesen Wunsch im Regelfall respektieren. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene krankheitsbedingt nicht mehr voll geschäftsfähig ist oder wenn vermutet wird, dass Dritte den Wunsch beeinflusst haben könnten.


Was genau war in diesem Fall passiert?

Um die Entscheidung zu verstehen, schauen wir uns die Beteiligten und den Ablauf an.

Die Ausgangslage

Eine im Jahr 1941 geborene Frau leidet an Demenz. Aufgrund ihrer Erkrankung war klar, dass sie Hilfe bei rechtlichen Angelegenheiten benötigt. Es wurde daher eine rechtliche Betreuung eingerichtet. Diese umfasst wichtige Bereiche wie die Sorge um ihr Vermögen und Angelegenheiten rund um ihr Haus und Grundstück.

Die Entscheidung der ersten Instanz

Das Amtsgericht Zehdenick entschied zunächst, zwei Betreuer einzusetzen:

  1. Einen professionellen Berufsbetreuer.
  2. Die Tochter der betroffenen Frau als Mitbetreuerin.

Der Widerstand der Betroffenen

Die betroffene Seniorin war damit jedoch nicht einverstanden. Sie wollte zwar den Berufsbetreuer akzeptieren, wehrte sich aber entschieden dagegen, dass ihre eigene Tochter als Mitbetreuerin eingesetzt wird. Sie legte Beschwerde ein.


Warum das Landgericht die Tochter zunächst trotzdem einsetzte

Das Landgericht Neuruppin, die nächste Instanz, wies die Beschwerde der Mutter ab. Die Richter dort hatten eine spezielle Begründung, die in der Praxis oft vorkommt:

Zweifel am „echten“ Willen

Das Gericht glaubte, dass die Ablehnung der Tochter nicht der „echte“ oder „ureigene“ Wille der Mutter sei. Man vermutete, dass Nachbarn die demente Frau massiv beeinflusst hatten. Diese Nachbarn hätten angeblich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt und die Seniorin gegen ihre Tochter aufgehetzt.

Das Landgericht meinte deshalb, man könne den Wunsch der Mutter ignorieren, weil er manipuliert worden sei. Doch genau hier widersprach der Bundesgerichtshof deutlich.


Die Korrektur durch den Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung des Landgerichts auf. Die Richter stellten klar, dass das Landgericht das Gesetz falsch ausgelegt hatte.

Keine Bestellung der Tochter als Mitbetreuerin gegen Wunsch der Betroffenen

Der gesetzliche Maßstab (§ 1816 BGB)

Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 ist der Wille der Betroffenen noch stärker in den Fokus gerückt. Im Gesetz steht, dass dem Wunsch des Betroffenen bei der Auswahl des Betreuers entsprochen werden muss. Das Gericht hat hier keinen Spielraum („Ermessen“), solange der Wunsch das Wohl des Betroffenen nicht gefährdet.

Keine hohen Hürden für den Betreuerwunsch

Der BGH betonte drei entscheidende Punkte, die für Sie als Leser wichtig sind:

  1. Keine Geschäftsfähigkeit nötig: Ein Mensch muss nicht rechtlich „voll auf der Höhe“ sein, um zu sagen, wen er als Betreuer will oder ablehnt. Auch Menschen mit Demenz haben einen Willen, der zählt.
  2. Keine „Einsichtsfähigkeit“ erforderlich: Man muss nicht medizinisch oder logisch begründen können, warum man jemanden ablehnt. Es reicht das bloße Gefühl oder die Äußerung: „Ich will diese Person nicht.“
  3. Die Motivation spielt keine Rolle: Selbst wenn der Wunsch durch Dritte (wie im Beispiel durch die Nachbarn) beeinflusst wurde oder „unvernünftig“ erscheint, bleibt es der Wunsch des Betroffenen. Das Gesetz verlangt nicht, dass der Wunsch „eigenständig gebildet“ oder „dauerhaft“ sein muss.

Warum ist diese Entscheidung so wichtig?

Früher wurde oft über den Kopf der Betroffenen hinweg entschieden, wenn man der Meinung war, sie wüssten nicht mehr, was gut für sie sei. Das neue Betreuungsrecht und dieses Urteil des BGH schieben dem einen Riegel vor.

Schutz der Selbstbestimmung

Das Gericht darf sich nicht zum „Vormund“ über die Gefühle eines Menschen machen. Wenn eine Mutter ihre Tochter nicht als Betreuerin möchte – aus welchen Gründen auch immer –, dann ist das zu akzeptieren. Eine Betreuung gegen den erklärten Willen der betroffenen Person in Bezug auf eine spezifische Person ist rechtlich kaum mehr haltbar.

Ende des Verfahrens

Da alle Fakten auf dem Tisch lagen, entschied der BGH direkt selbst: Die Bestellung der Tochter als Mitbetreuerin wurde aufgehoben. Die Mutter hat nun nur noch den Berufsbetreuer an ihrer Seite, was ihrem Wunsch entspricht.


Zusammenfassung für den Laien

Wenn Sie oder ein Angehöriger in eine Situation kommen, in der eine rechtliche Betreuung notwendig wird, merken Sie sich bitte:

  • Sie haben das Recht, Personen vorzuschlagen.
  • Sie haben das Recht, Personen abzulehnen.
  • Ihr Wille muss vom Gericht beachtet werden, auch wenn Sie krank sind.
  • Niemand darf Sie zwingen, ein Familienmitglied als Betreuer zu akzeptieren, wenn Sie das nicht wollen.

Rechtliche Beratung suchen

Das Betreuungsrecht ist komplex und emotional oft belastend. Wenn Sie Fragen zur Betreuerbestellung, zu Vorsorgevollmachten oder zu Ihren Rechten im Betreuungsverfahren haben, sollten Sie sich professionelle Unterstützung suchen.

Für eine individuelle Beratung und rechtliche Begleitung in diesen sensiblen Angelegenheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihr Wille rechtlich Gehör findet.

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