Keine Besteuerung des geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs nach Paragraf 23 ErbStG
BFH Beschluss vom 11. Februar 2010, II B 123/09
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen, der vor einigen Jahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt wurde.
Es geht um die Frage, ob auf einen sogenannten Pflichtteilsanspruch Erbschaftsteuer anfällt, wenn dieser in jährlichen Raten ausgezahlt wird.
Stellen Sie sich vor, ein Elternteil verstirbt und hat im Testament nicht alle Kinder bedacht oder enterbt. In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass den übergangenen Kindern einMindestanteil am Erbe zusteht – der sogenannte Pflichtteil.
Dieser Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau die Erbschaft nach ihrem Vater ausgeschlagen. Dadurch hatte sie einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Anstatt einer einmaligen Auszahlung einigten sich die Erben und die Frau bzw. später ihr Erbe auf eine Zahlung in 20 jährlichen Raten.
Das Finanzamt sah diese jährlichen Zahlungen als steuerpflichtigen Erwerb an und wollte Erbschaftsteuer erheben.
Der Bundesfinanzhof entschied jedoch, dass auf den reinen Pflichtteilsanspruch keine Erbschaftsteuer anfällt, auch wenn dieser in Raten ausgezahlt wird.
Das Gericht stellte klar, dass der Pflichtteil selbst ein Geldanspruch ist und nicht mit einer wiederkehrenden Leistung (wie zum Beispiel einer Rente) gleichgesetzt werden kann, die möglicherweise steuerpflichtig wäre.
Dieses Urteil ist wichtig für alle, die möglicherweise einen Pflichtteilsanspruch haben oder geltend machen müssen.
Es zeigt, dass der reine Anspruch auf den Pflichtteil grundsätzlich nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Art und Weise der Auszahlung – ob einmalig oder in Raten – ändert daran nichts.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen diesen juristischen Sachverhalt verständlich näherbringen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen