
Keine Eigenbedarfskündigung für Cousins – Ein wichtiges Urteil für Mieter!
Liebe Leserinnen und Leser,
Heute geht es um das Thema Eigenbedarfskündigung. Wann darf Ihr Vermieter Ihnen kündigen, weil er die Wohnung selbst braucht? Die Regeln dazu sind oft kompliziert.
Viele Vermieter möchten eine Wohnung für sich oder ihre Familie nutzen. Dann dürfen sie den Mietvertrag kündigen. Das nennt man Eigenbedarfskündigung. Doch es gibt klare Grenzen dafür.
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Juli 2024 (Az. VIII ZR 276/23) ist hier sehr wichtig.
Der BGH hat entschieden: Cousins gehören nicht zur Familie, wenn es um eine Eigenbedarfskündigung geht. Das gilt auch dann, wenn eine sehr enge persönliche Bindung besteht.
Stellen Sie sich vor, eine Wohnungsgesellschaft kauft ein vermietetes Haus.
Normalerweise darf diese Gesellschaft Mietern erst zehn Jahre später wegen Eigenbedarfs kündigen. Das schützt Mieter vor schnellen Kündigungen nach einem Eigentümerwechsel.
Es gibt eine Ausnahme von dieser Zehn-Jahres-Regel. Wenn die Käufer einer Wohnung zur selben Familie gehören, entfällt dieser Schutz. Dann können sie schon früher kündigen.
Im aktuellen Fall argumentierten die Vermieter: „Wir sind Cousins, also gehören wir zur Familie!“
Das Landgericht Berlin gab ihnen zunächst Recht.
Doch die Mieter zogen vor den BGH. Und dort bekamen sie Recht!
Der BGH hat klar festgelegt: Nur wer ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, zählt zur Familie.
Dieses Recht erlaubt es, in einem Gerichtsverfahren nicht gegen nahe Verwandte aussagen zu müssen. Cousins haben dieses Recht in der Regel nicht.
Der Gesetzgeber wollte mit der Familienregelung eine besondere Nähe schützen. Er geht davon aus, dass Familienmitglieder sich gegenseitig unterstützen.
Doch diese Regelung gilt nur für den engsten Familienkreis. Cousins fallen nicht darunter, auch bei großer Verbundenheit.
Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Mieter. Es zeigt: Eine Eigenbedarfskündigung muss genau geprüft werden. Nicht jeder Wunsch des Vermieters ist zulässig.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung? Suchen Sie rechtlichen Rat.
Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau
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