Keine Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen
BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 11.01.2023 – XII ZB 277/22
Vorinstanzen:
AG Ahlen, Entscheidung vom 03.03.2021 – XVII 162/20 –
LG Ellwangen, Entscheidung vom 31.05.2022 – 1 T 34/22 –
Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Januar 2023. Dieser Text erklärt Ihnen, warum man niemanden einfach gegen seinen Willen unter rechtliche Betreuung stellen darf.
In Deutschland ist die Freiheit des Einzelnen ein sehr hohes Gut. Das gilt auch dann, wenn Menschen älter werden oder krank sind. In dem Fall, über den der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden musste, wehrte sich eine Frau dagegen, dass das Gericht eine Betreuerin für sie bestimmt hatte. Der BGH gab ihr recht und hob die vorherige Entscheidung auf.
Die betroffene Frau wurde im Jahr 1949 geboren. Ein Amtsgericht hatte entschieden, dass sie Hilfe braucht. Es wurde eine Betreuung für sie eingerichtet. Die Betreuerin sollte sich um das Geld der Frau kümmern, ihre Immobilien verwalten und ihre Post bearbeiten.
Die Frau wollte das jedoch nicht. Sie legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das Landgericht schaute sich den Fall daraufhin noch einmal an. Es wurden insgesamt drei Gutachten von Experten für Psychiatrie erstellt. Das Landgericht blieb aber bei der Meinung: Die Frau braucht eine Betreuung – auch wenn sie das ablehnt.
Das Landgericht war der Ansicht, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr vernünftig entscheiden könne. Die Richter meinten, ihr Wille sei durch die Krankheit beeinflusst. Sie könne nicht mehr zum eigenen Wohl handeln. Deshalb sei es nötig, über ihren Kopf hinweg zu entscheiden.
Der BGH hat dieses Urteil nun aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe sagten deutlich: So einfach darf man einem Menschen seinen freien Willen nicht absprechen.
Es gibt im Gesetz eine ganz klare Regel. Diese steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 1814 Absatz 2. Dort heißt es: Ein Betreuer darf nicht gegen den freien Willen eines erwachsenen Menschen bestellt werden.
Das bedeutet für Sie: Wenn ein Mensch sagt „Ich will keinen Betreuer“, dann muss das Gericht das erst einmal respektieren. Es reicht nicht aus, dass eine Betreuung vielleicht „vernünftig“ oder „gut“ für die Person wäre. Der Wunsch des Menschen steht an erster Stelle.
Ein Wille ist dann frei, wenn eine Person die Informationen über eine Situation verstehen kann. Sie muss die Vor- und Nachteile abwägen können. Auch wenn andere Menschen eine Entscheidung für unvernünftig halten, kann sie trotzdem auf einem freien Willen beruhen. Jeder Mensch hat das Recht, unvernünftige Dinge zu tun, solange er weiß, was er tut.
Das Gericht darf die Freiheit nur einschränken, wenn die Person aufgrund einer Krankheit gar nicht mehr in der Lage ist, die Lage richtig einzuschätzen. Das nennt man dann die Unfähigkeit zur freien Willensbildung.
Der BGH kritisierte das Landgericht massiv. Die Richter hatten ihre Hausaufgaben nicht gründlich genug gemacht.
Das Landgericht hatte nur geschrieben, die Frau sei „eingeschränkt“ oder „vermindert“ in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Das reicht dem BGH aber nicht aus. Es gibt keinen „halben“ freien Willen. Entweder ein Mensch kann seinen Willen noch frei bilden oder er kann es nicht mehr.
Solange nicht eindeutig bewiesen ist, dass der freie Wille komplett fehlt, darf gegen den Wunsch der betroffenen Person keine Betreuung eingerichtet werden. Das Gericht muss also ganz genau feststellen, warum der Wille angeblich nicht mehr frei ist. Schwammige Formulierungen sind hier nicht erlaubt.
Ein besonders wichtiger Punkt im Urteil ist die sogenannte „positive Feststellung“. Das Landgericht hatte argumentiert, es gäbe keine Hinweise darauf, dass die Frau trotz ihrer Krankheit noch einen freien Willen habe.
Der BGH sagt: Das ist der völlig falsche Ansatz! Man darf nicht einfach sagen: „Wir sehen keine Beweise für Freiheit, also ist sie unfrei.“ Das Gericht muss stattdessen aktiv beweisen, dass die Person unfähig ist, einen freien Willen zu bilden. Solange dieser Beweis nicht erbracht ist, gilt der Wille als frei. Man muss also die Unfähigkeit beweisen, nicht die Fähigkeit.
Der Fall ist mit der Entscheidung des BGH noch nicht komplett beendet, aber die Frau hat einen wichtigen Sieg errungen.
Der BGH kann den Fall nicht selbst abschließen, weil er keine neuen Gutachten liest. Er prüft nur, ob das Recht richtig angewendet wurde. Deshalb wurde die Sache an das Landgericht zurückgegeben.
Die Richter am Landgericht müssen den Fall nun noch einmal ganz neu prüfen. Sie müssen:
Wenn die Richter am Ende wieder keine klaren Beweise finden, dass die Frau ihren freien Willen verloren hat, darf keine Betreuung eingerichtet werden – egal, ob das aus Sicht der Richter sinnvoll wäre oder nicht.
Dieses Urteil ist eine Stärkung für uns alle. Es schützt davor, dass der Staat zu schnell in das Leben von Menschen eingreift.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken können:
Dieses Urteil zeigt, dass die Gerichte sehr sorgfältig arbeiten müssen, wenn es um die Freiheit der Bürger geht. Der BGH achtet streng darauf, dass Gutachten nicht einfach nur „abgenickt“ werden, sondern dass die Rechte der Menschen gewahrt bleiben.
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