Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung

Mai 16, 2025

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung

Bundesfinanzhof Urteil vom 05. Oktober 2016, II R 32/15

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil erklären.

Es geht um die Erbschaftsteuer bei geerbten Immobilien.

Konkret geht es um die Frage: Wann ist die Erbschaft einer Wohnung steuerfrei?

Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 2016 ist für viele Erben relevant.

Keine Steuerbefreiung ohne Eigennutzung

Der BFH hat entschieden:

Kinder erben eine Wohnung steuerfrei, wenn sie selbst darin wohnen. Vermieten sie die Wohnung oder überlassen sie sie kostenlos anderen, fällt keine Steuerbefreiung an.

Das gilt auch, wenn die Wohnung an nahe Angehörige weitergegeben wird.

Der Fall im Detail

Im konkreten Fall erbte eine Tochter von ihrem Vater einen halben Anteil an einer Eigentumswohnung.

Die Mutter lebte weiterhin in dieser Wohnung.

Die Tochter überließ ihrer Mutter ihren Anteil kostenlos zur Nutzung.

Die Tochter selbst nutzte die Wohnung nur gelegentlich.

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungseigentum ohne Selbstnutzung

Das Finanzamt sah keine Selbstnutzung durch die Tochter.

Es forderte Erbschaftsteuer.

Das Urteil des BFH

Der BFH gab dem Finanzamt Recht.

Die Richter erklärten:

Nur wer die geerbte Wohnung selbst bewohnt, kann die Steuerbefreiung nutzen.

Die Absicht zur Selbstnutzung reicht nicht aus.

Auch eine teilweise Nutzung oder die kostenlose Überlassung an Angehörige genügen nicht.

Entscheidend ist, dass der Erbe seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist wichtig für alle, die eine Immobilie erben.

Planen Sie, die geerbte Wohnung selbst zu nutzen?

Dann können Sie unter Umständen Erbschaftsteuer sparen.

Vermieten Sie die Wohnung oder überlassen Sie sie kostenlos anderen? Dann müssen Sie in der Regel Erbschaftsteuer zahlen.

Fazit

Die Steuerbefreiung für geerbte Wohnungen ist an eine klare Bedingung geknüpft: die Selbstnutzung durch den Erben.

Nur wenn Sie als Erbe selbst in der Wohnung wohnen, können Sie die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zur Erbschaftsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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