keine Fortgeltung Testament nach Scheidung und Wiederheirat
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1 Z BR 128/94
Ein Ehepaar errichtete während ihrer ersten Ehe ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten
und die voreheliche Tochter der Frau als Schlusserbin bestimmten.
Nach der Scheidung heirateten die beiden wieder.
Die Ehefrau verfasste ein neues Testament, das der Ehemann jedoch nicht unterschrieb.
Nach dem Tod der Ehefrau errichtete der Ehemann ein Testament, in dem er seine Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzte.
Es entstand ein Streit über die Gültigkeit des ersten gemeinschaftlichen Testaments.
Kernaussagen des Beschlusses:
Begründung:
Fazit:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Testament, das durch Scheidung unwirksam geworden ist,
nicht automatisch mit der Wiederheirat der Ehegatten wirksam wird.
Es ist jedoch im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob die Weitergeltung des Testaments dem Willen der Ehegatten entspricht.
Dabei kann die Wiederheirat berücksichtigt werden.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.