Keine Haftung des Zoos für Affenbiss
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen ein interessantes Urteil zu einem ungewöhnlichen Schadensfall näherbringen.
Es geht um die Frage, wer für die Folgen eines Affenbisses im Zoo aufkommen muss.
Stellen Sie sich vor, Sie besuchen gemütlich den Zoo.
Plötzlich werden Sie von einem kleinen Affen gebissen.
Im vorliegenden Fall ereignete sich genau das im Zoo von Aschersleben.
Eine Frau wurde in einem Freigehege von einem Totenkopfäffchen in den Finger gebissen.
Die Wunde entzündete sich und eine Behandlung im Krankenhaus wurde notwendig.
Kosten von 5400 Euro sind für die Heilbehandlung entstanden.
Die Krankenkasse der Frau leistete zunächst Ersatz, forderte dann aber die Stadt Aschersleben auf, diese Kosten im Wege des Schadensersatzes für den betroffenen Zoo zu übernehmen.
Das Landgericht Magdeburg entschied jedoch anders.
Die Richter waren der Ansicht, dass die Stadt nicht zahlen muss.
Im Affengehege gab es klare Regeln.
Schilder warnten vor schnellen Bewegungen und Lärm.
Die Besucher wurden gebeten, sich ruhig zu verhalten.
Die betroffene Frau hatte sich daran nicht gehalten.
Als ein Äffchen auf ihren Kopf sprang, hob sie erschrocken die Hände.
Der Affe fühlte sich bedroht und biss zu.
Das Gericht stellte fest, dass die Frau die Gefahr selbst mitverursacht hat.
Sie hätte die Hinweise beachten müssen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, kann nicht erwarten, dass andere für die Folgen aufkommen.
Jeder ist ein Stück weit für seine eigene Sicherheit verantwortlich.
Achten Sie aufmerksam auf Warnhinweise – im Zoo und anderswo.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.