Keine Klage auf teilweise Erbauseinandersetzung
OLG München 29 U 4906/90
Erbauseinandersetzung: Beschränkte Auseinandersetzung
Realteilung eines Grundstücks
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 11.12.1990 entschieden, dass eine Erbauseinandersetzung grundsätzlich den gesamten Nachlass umfassen und zwischen allen Miterben erfolgen muss.
Eine teilweise oder nur zwischen einzelnen Miterben durchgeführte Auseinandersetzung ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen oder aufgrund einer wirksamen testamentarischen Anordnung möglich.
Sachverhalt:
Die Klägerin und die Beklagte sind Schwestern und Miterben ihrer verstorbenen Mutter.
Zum Nachlass gehört ein Grundstück mit einer Doppelhaushälfte.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zustimmung zu einer teilweisen Erbauseinandersetzung,
bei der die Beklagte die Hälfte ihres Erbteils an dem Grundstück an die Klägerin überträgt.
Die Beklagte ist dagegen und verlangt eine Auseinandersetzung über den gesamten Nachlass unter Einbeziehung aller drei Miterben.
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Das OLG München wies die Berufung der Klägerin zurück.
Kernaussagen:
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