Keine Kraftloserklärung eines Erbvertrages
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 57/04
2.2 Verfahrensgang
2.3 Rechtliche Würdigung
2.4 Kostenentscheidung
ob ein Erbvertrag im Wege der Kraftloserklärung aufgehoben werden kann.
Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der streitigen Gerichtsbarkeit sowie die Zuständigkeit des Nachlassgerichts.
Sachverhalt
Die Beteiligte hatte 1962 mit ihren Eltern und ihrer Schwester einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie auf ihr Erbrecht verzichtete.
Ihre Schwester wurde als Alleinerbin eingesetzt.
Viele Jahre später, nach dem Tod beider Eltern, beantragte die Beteiligte beim Nachlassgericht die Kraftloserklärung des Erbvertrages und die Feststellung, dass ihr Erbverzicht unwirksam sei.
Sie machte geltend, dass die im Erbvertrag vereinbarten Abfindungsleistungen nicht erbracht worden seien.
Kernaussagen des Beschlusses
Das BayObLG wies die weitere Beschwerde der Beteiligten zurück und bestätigte die Entscheidungen des Nachlassgerichts und des Landgerichts.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Zuständigkeit des Nachlassgerichts.
Es ist nicht zuständig für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, auch wenn diese im Zusammenhang mit einem Erbfall stehen.
Die Beteiligte hätte ihre Ansprüche vor den Zivilgerichten geltend machen müssen.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Erbvertrag.
Es ist wichtig, die richtige Gerichtsbarkeit und das zuständige Gericht zu wählen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.