
Keine Pfändung des Rechts auf Annahme der Erbschaft
OLG München 31 Wx 370/14
Beschluss 19.01.2015
Das OLG München entschied am 19.01.2015, dass das Recht auf Annahme einer Erbschaft nicht gepfändet werden kann
Die Beschwerde des Antragstellers, der einen Erbschein beantragte, wurde zurückgewiesen, da die Beteiligte zu 2) ihr Erbe fristgerecht ausgeschlagen hatte.
Der Antragsteller argumentierte, dass die Pfändung und Überweisung des Rechts zur Annahme der Erbschaft durch das Amtsgericht Burgwedel dies verhindern würde.
Das Gericht stellte fest, dass das Recht auf Annahme der Erbschaft kein pfändbares Vermögensrecht im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) ist.
Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht, das nur vom Erben selbst ausgeübt werden kann und nicht durch Dritte oder im Rahmen einer Zwangsvollstreckung beansprucht werden kann.
Dies wurde durch die bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt.
Die Entscheidung betont, dass Vermögensrechte, die unmittelbar mit der Person des Erben verbunden sind, nicht der Pfändung unterliegen.
Eine Zwangsvollstreckung durch Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bezüglich des Rechts auf Annahme einer Erbschaft ist daher unwirksam.
Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 1.105.752,78 € festgesetzt, wobei Bestattungskosten nicht abziehbar sind.
Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da die Rechtsfrage nicht als klärungsbedürftig angesehen wurde.
Das Recht auf Annahme einer Erbschaft ist nicht pfändbar.
Hier sind die Gründe dafür:
Wichtige Punkte:
Zusammenfassend:
Das Recht, eine Erbschaft anzunehmen, ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht gepfändet werden.
Gläubiger können erst nach Annahme der Erbschaft auf den Erbteil zugreifen.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen