Keine Pflicht Bank zur Erstattung Kosten Erbschein da Vorlageverlangen gerechtfertigt – AG Nördlingen 4 C 640/18
Sachverhalt:
Die Kläger waren die gesetzlichen Erben ihres verstorbenen Vaters.
Sie wollten nach dessen Tod dessen Konten bei der Beklagten auflösen und legten der Bank hierfür ein Schreiben des Nachlassgerichts,
den Ehe- und Erbvertrag der Eltern, die Sterbeurkunde des Vaters und die Geburtsurkunden der Erben vor.
Die Beklagte verlangte jedoch die Vorlage eines Erbscheins, bevor sie die Konten auflösen würde.
Die Kläger beantragten daraufhin einen Erbschein, was ihnen Kosten verursachte.
Sie verklagten die Beklagte auf Erstattung dieser Kosten.
Problematik:
Entscheidung des AG Nördlingen:
Das AG Nördlingen wies die Klage ab.
Die Beklagte durfte die Vorlage eines Erbscheins verlangen.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Falle der gesetzlichen Erbfolge.
Es zeigt auf, dass die Bank in diesem Fall eher berechtigt ist, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, als im Falle der gewillkürten Erbfolge.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.