Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft

Mai 20, 2025

Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft

OLG Saarbrücken Beschl. v. 16.01.2012, Az. 9 WF 135/11

RA und Notar Krau

Liebe Leserin, lieber Leser,

manchmal bringt das Leben unerwartete Wendungen mit sich. Vielleicht stehen Sie vor einer Klage oder müssen vor Gericht ziehen. Dabei stellt sich oft die Frage: Wer zahlt das alles?

Wenn Sie nicht viel Geld haben, kann Ihnen der Staat mit der Prozesskostenhilfe unter die Arme greifen.

Doch was passiert, wenn Sie vorher eine Erbschaft ausschlagen? Genau darum geht es in diesem Blogbeitrag.


Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen

Stellen Sie sich vor, Sie erben etwas. Es klingt erst mal gut, oder? Manchmal ist eine Erbschaft aber auch mit Ärger verbunden.

Vielleicht gibt es Schulden oder Streitigkeiten. Dann können Sie das Erbe ausschlagen. Das bedeutet, Sie verzichten auf alles, was dazugehört – ob Geld, Immobilien oder Schulden.


Prozesskostenhilfe: Eine wichtige Unterstützung

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Hilfe. Sie sorgt dafür, dass auch Menschen mit wenig Geld ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können. Der Staat übernimmt dann die Kosten für Anwalt und Gericht.


Was das Gericht dazu sagt

Das Oberlandesgericht (OLG) im Saarland hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um eine Frau. Sie hatte eine Erbschaft ausgeschlagen.

Sie wollte sich den Ärger ersparen. Nach Berechnungen des Gerichts wären ihr etwa 10.000 Euro geblieben.

Keine Prozesskostenhilfe nach ausgeschlagener Erbschaft

Trotzdem wollte die Frau Prozesskostenhilfe für ein anderes Verfahren. Das Gericht lehnte dies ab. Warum?

Das OLG sagte: Wer ein Erbe ausschlägt, kann nicht behaupten, bedürftig zu sein.

Auch wenn die Frau kein Geld hatte, wurde sie so behandelt, als hätte sie die 10.000 Euro.

Mit diesem Geld hätte sie ihren eigenen Prozess bezahlen können. Sie hatte das Erbe mutwillig abgelehnt.


Unser Tipp für Sie

Diese Entscheidung zeigt: Überlegen Sie gut, bevor Sie ein Erbe ausschlagen. Es kann Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben. Das gilt besonders, wenn Sie später staatliche Unterstützung benötigen.

Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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