Keine Prüfpflicht missbräuchlicher Klauseln in Abtretungsvertrag

Januar 8, 2026

Keine Prüfpflicht missbräuchlicher Klauseln in Abtretungsvertrag

EuGH (4. Kammer) Urteil vom 9.10.2025 – C-80/24 (Zwrotybankowe.pl sp. z o.o./Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S. A.)

Hier finden Sie eine leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). In diesem Fall geht es um die Frage, ob Verbraucher ihre Rechte an Firmen verkaufen dürfen und wie genau Gerichte diese Verträge prüfen müssen.


Einleitung: Worum geht es in diesem Urteil?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Kredit bei einer Bank aufgenommen. Später stellt sich heraus, dass die Bank Fehler gemacht hat. Sie haben nun einen Anspruch auf Geld von der Bank. Da Sie aber keine Lust auf einen langen Rechtsstreit haben, verkaufen Sie diesen Anspruch an eine spezialisierte Firma. Diese Firma zahlt Ihnen einen Teil des Geldes aus und klagt den Rest im eigenen Namen bei der Bank ein.

Genau so ein Fall lag dem EuGH vor. Eine polnische Firma (Zwrotybankowe.pl) hatte von einem Kunden eine Forderung gegen die PKO Bank Polski gekauft. Die Bank wollte nicht zahlen. Sie behauptete, dass solche Verkäufe (man nennt das Abtretung) gar nicht erlaubt seien. Außerdem wollte das Gericht wissen, ob es den Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma ganz genau auf unfaire Bedingungen prüfen muss.

Dürfen Verbraucher ihre Rechte verkaufen?

Die erste große Frage war: Darf ein Verbraucher seine Rechte aus einem Kreditvertrag überhaupt an eine Firma übertragen?

Das Verbot des Verzichts

Im europäischen Recht gibt es eine wichtige Regel: Ein Verbraucher darf nicht auf seine Rechte verzichten. Das soll verhindern, dass Banken den Kunden Verträge unterschreiben lassen, in denen steht: „Ich habe keine Rechte, wenn die Bank einen Fehler macht.“

Keine Prüfpflicht missbräuchlicher Klauseln in Abtretungsvertrag

Verkauf ist kein Verzicht

Das Gericht in Polen fragte sich, ob der Verkauf der Forderung an eine Firma vielleicht auch eine Art „Verzicht“ ist. Schließlich bekommt der Kunde nur einen Teil des Geldes (im Beispiel 50 %), während die Firma den Rest als Gebühr behält.

Der EuGH sah das jedoch anders:

  • Ein Verkauf ist kein Verzicht, sondern eine Art der Rechtsdurchsetzung.
  • Viele Menschen scheuen die Kosten und den Stress einer Klage.
  • Wenn man seine Forderung an eine Firma verkauft, ist das oft die einzige Möglichkeit, überhaupt zu seinem Recht zu kommen.

Ergebnis: Das EU-Recht erlaubt es ausdrücklich, dass Sie Ihre Forderung an eine Firma abtreten. Es schützt Sie sogar dabei, weil es Ihnen die Wahl lässt, wie Sie zu Ihrem Geld kommen wollen.


Muss das Gericht den Abtretungsvertrag prüfen?

Die zweite Frage war technischer: Wenn die Firma die Bank verklagt, muss der Richter dann von sich aus prüfen, ob der Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma fair war?

Was bedeutet „Prüfung von Amts wegen“?

Normalerweise prüfen Richter bei Verträgen mit Verbrauchern sehr streng, ob „missbräuchliche Klauseln“ enthalten sind. Das nennt man „Prüfung von Amts wegen“. Der Richter tut das auch dann, wenn der Verbraucher selbst gar nichts dazu sagt. Damit soll das Ungleichgewicht zwischen einer mächtigen Firma und einem einzelnen Kunden ausgeglichen werden.

Warum das hier nicht nötig ist

In diesem speziellen Fall entschied der EuGH jedoch, dass der Richter den Vertrag zwischen Kunde und Firma nicht automatisch prüfen muss. Dafür gibt es drei Hauptgründe:

  1. Falscher Streitgegenstand: Im Prozess geht es um das Geld von der Bank. Es geht nicht direkt um den Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma.
  2. Zwei Profis vor Gericht: Vor dem Richter stehen sich zwei Firmen gegenüber (die Inkasso-Firma und die Bank). Hier gibt es kein Ungleichgewicht, das der Richter ausgleichen müsste.
  3. Schutz des Kunden: Wenn der Richter den Vertrag zwischen Kunde und Firma für ungültig erklären würde, bekäme der Kunde am Ende gar nichts. Das würde dem Verbraucher eher schaden als helfen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier sind die zentralen Ergebnisse des Urteils für Sie im Überblick:

ThemaEntscheidung des EuGH
Rechte verkaufenVerbraucher dürfen ihre Ansprüche gegen Banken an Firmen verkaufen (abtreten).
Kein VerzichtEin solcher Verkauf gilt nicht als verbotener Verzicht auf Verbraucherrechte.
Prüfpflicht der RichterRichter müssen den Vertrag zwischen Kunde und Firma nicht von sich aus auf Fairness prüfen, wenn nur die Firmen gegeneinander klagen.
Ziel des UrteilsDen Zugang zum Recht für Verbraucher erleichtern und unnötige Bürokratie in Prozessen zwischen Firmen vermeiden.

Was bedeutet das für Sie?

Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher. Es bestätigt, dass Sie frei entscheiden können, ob Sie selbst gegen eine Bank klagen oder diesen Stress gegen eine Gebühr an einen Dienstleister abgeben. Die Bank kann sich nicht einfach damit herausreden, dass der Verkauf Ihrer Forderung ungültig sei.

RA und Notar Krau

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