Keine Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung nicht geltend gemachten Pflichtteils
BFH II R 22/09
Urteil vom 31.3.2010,
Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs und Anspruch auf Verzinsung
Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 2010 klärt die Frage,
ob die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs eine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung darstellt.
Sachverhalt:
Die Klägerin war von ihren Eltern als Schlusserbin eingesetzt worden.
Nach dem Tod des Vaters stundete sie ihren Pflichtteilsanspruch gegenüber der Mutter bis zu deren Tod zinslos.
Das Finanzamt sah darin eine freigebige Zuwendung und setzte Schenkungsteuer fest.
Kernaussagen des Urteils:
Entscheidung des BFH:
Der BFH gab der Revision der Klägerin statt und hob die Schenkungsteuerbescheide auf.
Die zinslose Stundung des nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine freigebige Zuwendung dar und unterliegt daher nicht der Schenkungsteuer.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht, dass die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs keine schenkungsteuerpflichtige Zuwendung darstellt.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.