Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht – FG München 4 K 1868/15 – Erbschaftsteuer
In diesem Fall ging es um die Erbschaftsteuer und die Frage, ob die Steuerbefreiung als Familienheim für eine Eigentumswohnung anwendbar ist, wenn der Erblasser nur ein Anwartschaftsrecht auf das Volleigentum hatte.
Die Erblasserin hatte die Wohnung gekauft, aber sie wurde nicht vor ihrem Tod im Grundbuch eingetragen.
Der Kläger war ihr Erbe und hatte auch ein Vermächtnis für die Wohnung erhalten.
Das Gericht entschied, dass die Steuerbefreiung nicht gewährt wird, da das zivilrechtliche Eigentum an der Wohnung zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin nicht vorhanden war.
Die Erbschaftsteuer war daher gerechtfertigt, und die Klage wurde abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Rechtsgrundlagen
IV. Klage und Begründung
V. Finanzamt und Verteidigung
VI. Urteil des Finanzgerichts
VII. Fazit und Ausblick
Die Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim in Deutschland ist eine Regelung, die es Erben ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftsteuer befreit zu werden, wenn sie ein Familienheim erben. Hier sind die wichtigsten Punkte zu dieser Steuerbefreiung:
Diese Steuerbefreiung stellt sicher, dass Familienheime innerhalb der Familie erhalten bleiben können, ohne dass hohe Steuerlasten auf die Erben zukommen. Es ist jedoch wichtig, alle Bedingungen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Befreiung korrekt in Anspruch genommen wird.
RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.