Keine Steuerbegünstigung § 13c ErbStG für nicht vermietetes Grundstück
BFH II R 24/14
Urteil vom 11.12.2014,
Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 2014 befasst sich mit zwei zentralen Fragen im Erbschaftsteuerrecht:
Sachverhalt:
Der Kläger erbte von seiner Mutter ein Einfamilienhaus, das diese selbst bewohnt hatte.
Nach dem Tod der Mutter zog der Kläger zunächst in das Haus ein und vermietete es erst später.
Das Finanzamt gewährte die Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG nicht, da das Haus zum Zeitpunkt des Erbfalls weder vermietet noch zur Vermietung bestimmt war.
Der Kläger legte gegen die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Revision ein, versäumte jedoch die Revisionsbegründungsfrist.
Kernaussagen des Urteils:
Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision des Klägers als unbegründet zurück.
Die Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG wurde nicht gewährt, da das Haus zum Zeitpunkt des Erbfalls weder vermietet noch zur Vermietung bestimmt war.
Fazit:
Das Urteil des BFH verdeutlicht die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Revisionsbegründungsfrist.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.