Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14

Juni 10, 2022

Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14 – Urteil vom 24.02.2016

Zusammenfassung von RA und Notar Krau:

Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die Klägerin keine Steuerbefreiung als Familienheim für zwei Eigentumswohnungen in Anspruch nehmen kann.

Obwohl sie und ihr verstorbener Ehemann beabsichtigten, in die Wohnungen zu ziehen, wurden sie durch die schwere Krankheit des Ehemannes daran gehindert.

Das Gericht argumentierte, dass die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bis zum Eintritt des Erbfalles erforderlich ist,

und dass der Schutzzweck der Steuerbefreiung nur erfüllt ist, wenn die Immobilie vor dem Erbfall bereits als Familienheim genutzt wurde.

Da der Erblasser die Wohnungen nie bewohnt hatte, konnte die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.

Inhaltsverzeichnis:

Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14

I. Einleitung

  • Hintergrundinformationen zum Fall

II. Sachverhalt

  • Erblasser und Klägerin
  • Immobilien im Nachlass
  • Planung und Kauf der Eigentumswohnungen
  • Krankheit des Erblassers
  • Einzug der Klägerin nach dem Tod des Erblassers

III. Steuererklärung und Bescheide

  • Einreichung der Erbschaftsteuererklärung
  • Bescheide des Finanzamtes
  • Änderungen und Anpassungen der Bescheide

IV. Klage und Argumentation der Klägerin

  • Antrag und Begründung der Klage
  • Steuerbefreiung und ihre Voraussetzungen

V. Standpunkt des Finanzamtes

  • Gegenargumente des Finanzamtes

VI. Entscheidungsgründe des Gerichts

  • Gesetzliche Grundlagen der Erbschaftsteuer
  • Anwendbarkeit der Steuerbefreiung
  • Bewertung der Argumente beider Seiten
  • Schlussfolgerung und Urteil

VII. Fazit

  • Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14

Allgemein:

Steuerbefreiung für ein Familienheim im Erbschaftsteuerrecht

Was ist ein Familienheim?

Ein Familienheim im Sinne des ErbStG ist ein Haus oder eine Wohnung, das/die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

Wer wird begünstigt?

  • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner: Das Familienheim ist in voller Höhe steuerfrei, wenn es vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erworben wird.
  • Kinder: Auch Kinder können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, allerdings mit Einschränkungen:
    • Das Kind muss minderjährig sein oder sich in der Ausbildung befinden.
    • Die Wohnfläche des Familienheims darf 200 qm nicht übersteigen. Bei Überschreiten der Wohnfläche wird die Steuerbefreiung anteilig gekürzt.

Weitere Voraussetzungen:

  • Eigennutzung: Der Erbe muss das Familienheim nach dem Erwerb für mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
  • Unentgeltlicher Erwerb: Die Steuerbefreiung gilt nur für unentgeltliche Erwerbe, also z.B. im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung.

Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14

Was passiert bei Vermietung oder Verkauf?

  • Vermietung: Wird das Familienheim innerhalb der zehnjährigen Behaltensfrist vermietet, entfällt die Steuerbefreiung anteilig.
  • Verkauf: Wird das Familienheim innerhalb der zehnjährigen Behaltensfrist verkauft, entfällt die Steuerbefreiung vollständig und es kommt zur Nachversteuerung.

Ausnahmen:

  • Verkauf aus wichtigem Grund: In bestimmten Fällen, z.B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Pflegebedürftigkeit, kann das Familienheim auch innerhalb der zehnjährigen Behaltensfrist steuerfrei verkauft werden.
  • Teilweise Vermietung: Eine teilweise Vermietung des Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, ohne dass die Steuerbefreiung entfällt.

 

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Angel Statue

BGH IV ZB 16/17

Dezember 5, 2024
BGH IV ZB 16/17Beschluss vom 14.03.2018RA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Beschluss über die Vergütung eine…
doctors doing surgery inside emergency room

OLG Hamm 10 W 3/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 W 3/23Beschluss vom 13.06.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Im vorliegenden Fall geht es um einen Erbstreit nach dem T…
gray concrete angel statue during daytime

OLG Hamm 10 U 74/23

Dezember 4, 2024
OLG Hamm 10 U 74/23Urteil vom 11.07.2024Rücktritt vom Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer PflegeverpflichtungRA und Notar KrauS…