Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall – FG München 4 K 2885/14 – Urteil vom 24.02.2016
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die Klägerin keine Steuerbefreiung als Familienheim für zwei Eigentumswohnungen in Anspruch nehmen kann.
Obwohl sie und ihr verstorbener Ehemann beabsichtigten, in die Wohnungen zu ziehen, wurden sie durch die schwere Krankheit des Ehemannes daran gehindert.
Das Gericht argumentierte, dass die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bis zum Eintritt des Erbfalles erforderlich ist,
und dass der Schutzzweck der Steuerbefreiung nur erfüllt ist, wenn die Immobilie vor dem Erbfall bereits als Familienheim genutzt wurde.
Da der Erblasser die Wohnungen nie bewohnt hatte, konnte die Steuerbefreiung nicht gewährt werden.
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Steuererklärung und Bescheide
IV. Klage und Argumentation der Klägerin
V. Standpunkt des Finanzamtes
VI. Entscheidungsgründe des Gerichts
VII. Fazit
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Steuerbefreiung für ein Familienheim im Erbschaftsteuerrecht
Was ist ein Familienheim?
Ein Familienheim im Sinne des ErbStG ist ein Haus oder eine Wohnung, das/die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
Wer wird begünstigt?
Weitere Voraussetzungen:
Was passiert bei Vermietung oder Verkauf?
Ausnahmen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.