Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

Februar 6, 2026

Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

Gericht: OLG Frankfurt 16. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 25.01.2024
Aktenzeichen: 16 U 65/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2024:0125.16U65.22.00
Dokumenttyp: Urteil

Verfahrensgang

vorgehend LG Frankfurt, 8. April 2022, 2-03 O 188/21, Urteil
nachgehend BGH, VI ZR 64/24

Hier finden Sie eine präzise und laienverständliche Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 25. Januar 2024 (Az. 16 U 65/22).


Grundsatzurteil: Soziale Netzwerke müssen Falschzitate konsequent löschen

Das OLG Frankfurt hat eine wegweisende Entscheidung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet getroffen. Im Kern geht es darum, dass Betreiber von sozialen Netzwerken nicht nur einzelne, gemeldete Beiträge löschen müssen, sondern auch dafür verantwortlich sind, ähnliche und inhaltlich identische Beiträge aufzuspüren und zu entfernen.

Worum ging es in dem Rechtsstreit?

Das gefälschte Zitat

Eine bekannte deutsche Politikerin wehrte sich gegen die Verbreitung eines sogenannten „Memes“. Ein Meme ist ein Bild, das mit einem Text kombiniert wird. In diesem Fall wurde das Foto der Politikerin zusammen mit ihrem Namen und einem Zitat gezeigt. Der Text lautete: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen“.

Die Politikerin hat diesen Satz jedoch nie gesagt. Es handelte sich um ein komplettes Falschzitat. Dieses Bild wurde von verschiedenen Nutzern auf einer großen Social-Media-Plattform geteilt und verbreitet.

Die Reaktion der Plattform

Die Politikerin forderte die Plattform auf, diese Beiträge zu löschen. Zwar entfernte das Unternehmen einige der gemeldeten Beiträge, doch tauchten immer wieder neue Versionen oder Kopien desselben Inhalts auf. Die Politikerin verlangte daraufhin, dass die Plattform selbst aktiv wird. Sie sollte alle identischen und „kerngleichen“ (also sinngemäß gleichen) Inhalte löschen, ohne dass jedes Mal eine neue Meldung nötig ist.

Die Entscheidung des Gerichts zur Löschpflicht

Der Unterlassungsanspruch

Das OLG Frankfurt gab der Politikerin im Hinblick auf die Löschung recht. Sie haben als Nutzer einen Anspruch darauf, dass Ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Wenn eine Plattform einmal darüber informiert wurde, dass ein bestimmter Inhalt (wie dieses Falschzitat) rechtswidrig ist, reicht es nicht aus, nur den einen gemeldeten Link zu löschen.

Was bedeutet „kerngleich“?

Sie fragen sich vielleicht, was das Gericht unter „kerngleich“ versteht. Das Gericht erklärte, dass nicht nur exakte Kopien gelöscht werden müssen. Auch Beiträge, die leicht abgewandelt sind, fallen unter die Löschpflicht. Das gilt zum Beispiel, wenn:

  • das Bild eine andere Größe oder einen anderen Rahmen hat,
  • der Text kleine Tippfehler enthält,
  • oder wenn jemand einen zusätzlichen Kommentar über oder unter das Bild schreibt.

Kenntnis rechtswidrig geposteter Inhalte verpflichtet Plattformbetreiber zur Löschung sinn- und kerngleicher Posts

Solange die zentrale Botschaft – also das Falschzitat in Kombination mit dem Foto – erhalten bleibt, muss die Plattform handeln.

Die technische Umsetzung durch die Plattform

Automatisierte Suche ist zumutbar

Die Plattformbetreiber wehrten sich mit dem Argument, dass sie nicht jeden Beitrag händisch prüfen könnten. Das Gericht ließ dieses Argument jedoch nur bedingt gelten. Es ist heutzutage technisch möglich, Bilder und Texte automatisiert zu vergleichen.

Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Das Gericht wies darauf hin, dass moderne Systeme (wie etwa KI-basierte Software) in der Lage sind, solche Inhalte aufzuspüren. Die Plattform kann Filter nutzen, um verdächtige Beiträge zu finden. Wenn ein System unsicher ist, ob ein Beitrag noch „kerngleich“ ist oder vielleicht eine erlaubte Satire darstellt, muss im Zweifel ein Mensch die endgültige Entscheidung treffen. Diese „menschliche Moderation“ ist dem Unternehmen laut Gericht zumutbar, um den Schutz von Personen sicherzustellen.

Warum gibt es kein Schmerzensgeld?

Die Entscheidung zur Geldentschädigung

Obwohl die Politikerin in der Sache recht bekam, wies das Gericht ihre Forderung nach einem Schmerzensgeld (Geldentschädigung) ab. Das ist ein wichtiger Punkt für Sie zu verstehen: Nicht jede Rechtsverletzung führt automatisch zu einer Geldzahlung.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht entschied, dass die Plattform nicht „schuldhaft“ genug gehandelt habe, um eine Geldentschädigung zu rechtfertigen. Die Rechtslage war bisher unklar. Es war für das Unternehmen nicht eindeutig absehbar, wie weit die Pflicht zur Suche nach ähnlichen Beiträgen genau geht. Da die Plattform die konkret gemeldeten Beiträge meist zügig löschte und sich nur gegen die umfassende Suchpflicht wehrte, sah das Gericht keine böswillige Absicht oder eine so schwere Schuld, die eine Geldzahlung nötig gemacht hätte.

Zusammenfassung der Folgen des Urteils

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Bürger erheblich. Wenn Sie Opfer von Falschzitaten oder massiven Beleidigungen auf sozialen Netzwerken werden, muss die Plattform nach einer ersten Abmahnung eigenständig dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht immer wieder unter neuen Links auftauchen.

Die Plattformen können sich nicht mehr hinter der schieren Masse an Beiträgen verstecken. Sie sind verpflichtet, ihre technische Infrastruktur zu nutzen, um bekannte Rechtsverletzungen konsequent zu verfolgen und zu unterbinden.

Wichtiger Hinweis für Betroffene

Wenn Sie selbst von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet betroffen sind oder Fragen zu diesem Urteil haben, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Dort erhalten Sie eine kompetente Beratung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

RA und Notar Krau

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