KG 1 W 27/24 – Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren
Der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 09.07.2024 behandelt die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren,
wenn in einer Verfügung von Todes wegen nicht namentlich bezeichnete Kinder als Erben eingesetzt werden.
Kernaussage:
Werden in einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen namentlich nicht bezeichnete Kinder als Erben bestimmt,
kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Geburtsurkunden und eidesstattliche Versicherungen reichen für den Nachweis der Erbfolge nicht aus.
Sachverhalt:
Ein Erblasser hatte in seinem Testament seine Kinder als Vorerben und deren Kinder als Nacherben eingesetzt.
Nach dem Tod eines Kindes beantragten dessen Kinder, als Nacherben im Grundbuch eingetragen zu werden.
Sie legten Geburtsurkunden und eine eidesstattliche Versicherung vor, dass sie die einzigen Kinder des Erblassers seien.
Das Grundbuchamt verlangte jedoch die Vorlage eines Erbscheins.
Entscheidung des KG Berlin:
Das KG Berlin wies die Beschwerde der Kinder zurück.
Das Grundbuchamt sei berechtigt, einen Erbschein zu verlangen, da die Erbfolge durch das Testament und die Geburtsurkunden nicht ausreichend nachgewiesen sei.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des KG Berlin stellt klare Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren.
Sie stärkt die Rechtssicherheit und verhindert, dass unberechtigte Personen im Grundbuch eingetragen werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.