KG 22 W 55/22 – Angaben zur Dauertestamentsvollstreckung im Testamentsvollstreckerzeugnis

April 23, 2023

KG 22 W 55/22 – Angaben zur Dauertestamentsvollstreckung im Testamentsvollstreckerzeugnis

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Kammergerichts (KG) vom 15. Dezember 2022 (Az. 22 W 55/22) behandelt die Frage, ob Angaben zur Dauertestamentsvollstreckung

aus einem Testamentsvollstreckerzeugnis hervorgehen müssen und ob diese Angaben für eine Handelsregistereintragung relevant sind.

Ein Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG), LR, verstarb am 27. März 2021.

Laut Erbschein sind mehrere Erben sowie eine Testamentsvollstreckung angeordnet.

Am 16. und 23. September 2021 beantragten die Testamentsvollstrecker (Beteiligte zu 10) und 11)) sowie der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin die Eintragung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und die Eintragung der Erben im Handelsregister.

Zudem wurde die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks beantragt.

KG 22 W 55/22 – Angaben zur Dauertestamentsvollstreckung im Testamentsvollstreckerzeugnis

Das Registergericht Charlottenburg beanstandete diese Anmeldung, da die Testamentsvollstrecker nicht zur Anmeldung berechtigt seien und der Testamentsvollstreckervermerk nicht eingetragen werden könne.

Die Antragsteller legten daraufhin eine Stellungnahme des Nachlassgerichts vor, die die Korrektheit des Testamentsvollstreckerzeugnisses bestätigte.

Das Registergericht erließ jedoch eine Zwischenverfügung, in der es die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses mit dem Vermerk der Dauertestamentsvollstreckung oder die Anmeldung durch die Erben forderte.

Die Testamentsvollstrecker legten Beschwerde ein und führten aus, dass eine Dauertestamentsvollstreckung vorliege.

Das Amtsgericht half der Beschwerde jedoch nicht ab und legte den Fall dem Kammergericht vor.

Das Kammergericht entschied, dass die Beschwerde wegen Versäumnis der Beschwerdefrist unzulässig sei.

Der Schriftsatz vom 25. Mai 2022 stellte lediglich einen Antrag auf Fristverlängerung dar, nicht aber eine wirksame Beschwerde.

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde war am 25. Mai 2022 abgelaufen, da die Entscheidung des Registergerichts am 25. April 2022 zugestellt worden war.

Inhaltlich stellt das Kammergericht fest, dass die Testamentsvollstrecker bei einer Dauertestamentsvollstreckung anmeldeberechtigt wären, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder alle Gesellschafter zustimmen.

Das vorgelegte Testamentsvollstreckerzeugnis wies eine Dauertestamentsvollstreckung aus, die auch die Verwaltung der Kommanditanteile umfasst.

Allerdings hätten die übrigen Gesellschafter der Testamentsvollstreckung zustimmen müssen, was im Verfahren noch nicht ausreichend geklärt worden war.

Das Kammergericht verwies zudem darauf, dass ein Testamentsvollstreckervermerk im Handelsregister eingetragen werden könne, wenn eine Dauervollstreckung angeordnet sei.

Die Beschwerde wurde jedoch aufgrund der versäumten Frist abgewiesen.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch Erben

Juni 14, 2025
Fortführung Steuervorteile aus Sanierungsmaßnahmen an Denkmalobjekten durch ErbenRA und Notar KrauDieses Urteil des Finanzgerichts Sachsen-A…
Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Honoraranspruch bei Erbenermittlung

Juni 14, 2025
Honoraranspruch bei ErbenermittlungRA und Notar KrauNachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Urteils des LG Hamburg (Zivilkammer 19)…
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar

Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar 

Juni 14, 2025
Unbegründetheit eines Zwangsmittelantrags bei verzögerter Erstellung des Nachlassverzeichnisses durch den Notar RA und Notar KrauGericht ent…