KG Berlin 1 W 345/22 Minderjähriger erwirbt Erbteil
Genehmigungspflicht beim Erwerb eines Erbteils durch einen minderjährigen Miterben
Das Kammergericht Berlin hatte in einem Beschluss vom 17.11.2022 über die Genehmigungspflicht beim Erwerb eines Erbteils durch einen minderjährigen Miterben zu entscheiden.
Der Fall:
Ein minderjähriger Miterbe (B1) sollte den Erbteil seines Bruders (B3) erwerben.
Die Mutter (B2) vertrat den Minderjährigen bei dem notariellen Vertrag.
Das Grundbuchamt beanstandete die Eintragung des Minderjährigen als neuen Eigentümer des Erbteils, da es die Genehmigung eines Ergänzungspflegers und des Familiengerichts für erforderlich hielt.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das KG bestätigte die Ansicht des Grundbuchamts.
Begründung:
Kritik an der Entscheidung:
In der Fachliteratur wurde die Entscheidung des KG kritisiert.
Die Neufassung des § 1822 Abs. 1 Nr. 10 BGB (jetzt § 1854 Nr. 4 BGB iVm § 1643 Abs. 1 BGB) stützt diese Kritik.
Danach ist die Genehmigung nur erforderlich, wenn die Haftung als Nebenfolge eines anderen Rechtsgeschäfts entsteht.
Der Erwerb eines Erbteils fällt nicht darunter.
Fazit:
Die Entscheidung des KG verdeutlicht die rechtlichen Besonderheiten beim Erwerb eines Erbteils durch einen Minderjährigen.
Die Kritik an der Entscheidung zeigt jedoch, dass die Genehmigungspflicht in solchen Fällen in der Praxis möglicherweise zu restriktiv gehandhabt wird.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.