KG Berlin 19 W 102/17 – Bestellung Nachlasspfleger zwecks Räumung Wohnung des Erblassers
RA und Notar Krau
Das Kammergericht Berlin entschied im Fall 19 W 102/17, dass ein Vermieter das Recht hat, eine Nachlasspflegschaft
für unbekannte Erben eines verstorbenen Mieters zu beantragen, um die Räumung der Wohnung und die Abwicklung des Mietverhältnisses durchzusetzen.
Dies gilt auch dann, wenn der Nachlass des verstorbenen Mieters vermögenslos oder gering ist.
Das Nachlassgericht muss gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anordnen, wenn die Erben nicht bekannt sind
und der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 Abs. 1 BGB geltend machen möchte.
Das Amtsgericht Mitte hatte zunächst den Antrag des Vermieters abgelehnt, doch das Kammergericht änderte diese Entscheidung auf Beschwerde hin.
Es entschied, dass die Anordnung der Nachlasspflegschaft unabhängig vom Wert des Nachlasses erfolgen muss.
Auch wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, kann der Nachlasspfleger einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellen oder die Dürftigkeitseinrede erheben.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens richten sich nach § 25 Abs. 1 GNotKG, und eine Erstattung außergerichtlicher Kosten entfällt, da kein Beschwerdegegner vorliegt.
Die Aufgaben eines Nachlasspflegers in Deutschland betreffen die Verwaltung und Sicherung des Nachlasses, bis endgültig geklärt ist, wer die Erben sind oder bis diese ihre Rechte wahrnehmen können. Hier sind die wesentlichen Aufgaben eines Nachlasspflegers:
Zusammengefasst besteht die Hauptaufgabe eines Nachlasspflegers darin, den Nachlass zu sichern, zu verwalten und geordnete Verhältnisse zu schaffen, bis die Erben ihre Rechte wahrnehmen können
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.