KG Berlin Beschluss 23.04.2018 – 19 W 52/18 Erbscheinsantrag
RA und Notar Krau
In dem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 23. April 2018 (Az. 19 W 52/18) wird die Frage behandelt, welche Anforderungen an einen Erbscheinsantrag gestellt werden,
wenn dieser nicht vom Erben selbst, sondern von einem antragsberechtigten Dritten gestellt wird.
Der Fall dreht sich um den Antragsteller, der Miteigentümer eines Grundstücks in Berlin-Mitte ist und einen Erbschein beantragte, um ein Teilungsversteigerungsverfahren durchzuführen.
Der Antrag betraf den Nachlass einer verstorbenen Miteigentümerin, deren Erbe wiederum verstorben war, und bezog sich auf deren Nachkommen.
Das Amtsgericht (AG) Wedding hatte den Antrag zurückgewiesen, da der Antragsteller nicht ausreichend darlegte, dass die Erben die Erbschaft tatsächlich angenommen hatten.
Insbesondere bemängelte das AG, dass der Antragsteller keine konkreten Umstände nannte, wann und wie die Erben von der Erbschaft Kenntnis erlangt und diese angenommen haben.
Der Antragsteller argumentierte, dass der Sohn des Erblassers automatisch Erbe geworden sei, da er keine Kenntnis von der Erbschaft ausschlagen konnte.
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass es ohne konkrete Hinweise möglich sei, dass der Sohn keine Kenntnis vom Tod des Erblassers hatte, zumal sein Aufenthaltsort unbekannt war.
Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung des AG und führte aus, dass ein Erbscheinsantrag von einem Dritten die genauen Umstände der Erbschaftsannahme enthalten muss,
um sicherzustellen, dass die im Antrag genannten Personen tatsächlich die Erbenstellung erlangt haben.
Die bloße Vermutung reiche nicht aus.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.