KG Berlin Urteil 13.3.1975 – 12 U 2643/74 Geliebtentestament und Testamentsauslegung
RA und Notar Krau
Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 13. März 1975 (Az. 12 U 2643/74) behandelt die Rechtsgültigkeit eines Vermächtnisses
zugunsten der langjährigen Geliebten eines Erblassers, trotz der Existenz eines nichtehelichen Kindes und der Mutter des Erblassers als Alleinerbin.
Der Fall zeigt, wie komplexe familienrechtliche und erbrechtliche Fragen durch eine genaue Auslegung von Testamenten sowie gesetzlicher Regelungen gelöst werden.
Der Erblasser hatte seine Mutter zur Alleinerbin bestimmt, vermachte jedoch seiner Geliebten ein Grundstück. Vor seinem Tod verkaufte er dieses Grundstück, ohne das Testament anzupassen.
Nach seinem Tod zahlte die Mutter den Verkaufserlös in Höhe von 170.000 DM an die Geliebte aus.
Später erfuhr sie von der Existenz des nichtehelichen Kindes, welches Anspruch auf den Pflichtteil geltend machte.
Die Mutter forderte daraufhin die Rückzahlung des gesamten Betrags von der Geliebten, argumentierend, dass das Vermächtnis sittenwidrig und der Erlös aus dem Grundstück nicht Bestandteil des Testaments sei.
Das Gericht entschied, dass die Mutter gemäß § 813 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung von 85.000 DM habe,
da sie als Erbin für den Pflichtteil des nichtehelichen Kindes aufkommen muss und daher das Vermächtnis im Verhältnis zum Reinnachlass zu kürzen sei.
Eine ergänzende Testamentsauslegung führte dazu, dass der Erlös aus dem verkauften Grundstück als Vermächtnis an die Geliebte angesehen wurde,
da der Erblasser beabsichtigte, ihr diesen Wert zukommen zu lassen.
Das Gericht verneinte eine Sittenwidrigkeit des Vermächtnisses, da die langjährige Beziehung des Erblassers zur Beklagten nicht allein auf sexuellen Aspekten beruhte und keine unredliche Gesinnung des Erblassers erkennbar war.
Auch wurde berücksichtigt, dass die Mutter durch das verbleibende Erbe ausreichend abgesichert sei.
Letztlich blieb der Klage der Mutter nur in Höhe von 85.000 DM stattgegeben, da das restliche Vermächtnis zu Recht bestand.
Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Testamentsauslegung und der gesetzlichen Pflichtteilslasten bei der Durchsetzung von Vermächtnissen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.