Kindesunterhalt und fiktive Steuerklasse

November 27, 2025

Kindesunterhalt und fiktive Steuerklasse

OLG München, Beschluss vom 15.1.2025 – 12 UF 824/24e

Worum geht es in dem Fall?

Es geht um einen Streit vor Gericht über Kindesunterhalt. Ein Vater muss Unterhalt für seine zwei Kinder aus einer ersten Ehe zahlen. Diese Kinder leben bei ihrer Mutter. Die Eltern sind geschieden.

Der Vater hat inzwischen wieder geheiratet. Mit seiner neuen Ehefrau hat er zwei weitere Kinder. Seine neue Frau arbeitet derzeit nicht und kümmert sich um die kleinen Kinder. Der Vater verdient gut. Er hatte im Jahr 2023 ein Bruttoeinkommen von über 130.000 Euro.

Der Streit dreht sich darum, wie viel Geld der Vater an die Kinder aus der ersten Ehe zahlen muss. Der Vater möchte weniger zahlen. Er sagt, er habe durch seine neue Familie und ein Haus hohe Kosten. Die Kinder aus erster Ehe (vertreten durch die Mutter) fordern mehr Geld. Das Oberlandesgericht München hat nun eine Entscheidung getroffen.

Das Problem mit der Steuerklasse

Ein zentraler Punkt des Streits ist die Steuerklasse. Der Vater nutzt die Steuerklasse IV (4). In dieser Steuerklasse hat er jeden Monat weniger Netto-Einkommen auf dem Konto als in der Steuerklasse III (3).

Das Gericht sagt aber: Der Vater muss so tun, als hätte er die Steuerklasse III. Das nennt man eine „fiktive Berechnung“. Warum macht das Gericht das?

Der Vater hat eine sogenannte „gesteigerte Unterhaltspflicht“. Das bedeutet, er muss alles tun, um genug Geld für seine minderjährigen Kinder zu haben. Wenn er heiratet, bekommt er steuerliche Vorteile. Das nennt man „Ehegattensplitting“. Das Gericht ist der Meinung, dass dieser Vorteil auch den Kindern aus der ersten Ehe zugutekommen muss.

Der Vater argumentierte dagegen. Er sagte, seine neue Frau sei mit der Steuerklasse III nicht einverstanden. Das Gericht ließ das nicht gelten. Da die neue Frau kaum eigenes Einkommen hat, wäre die Steuerklasse III für die Familie insgesamt günstiger. Der Vater muss sich also so behandeln lassen, als hätte er mehr Netto-Einkommen. Dadurch steigt der Unterhalt, den er zahlen muss.

Die Kosten für das Haus

Der Vater wohnt in einem eigenen Haus. Er zahlt dafür jeden Monat viel Geld an die Bank, um den Kredit abzubezahlen. Er wollte diese hohen Kosten von seinem Einkommen abziehen. Wenn sein Einkommen auf dem Papier niedriger ist, müsste er weniger Unterhalt zahlen.

Das Gericht hat das abgelehnt. Der Richter sagte: In dem Haus wohnt nicht nur der Vater. Dort leben auch seine neue Frau und die zwei neuen Kinder. Deshalb kann der Vater nicht alle Kosten alleine von seinem Einkommen abziehen. Die Kosten für das Wohnen müssen aufgeteilt werden.

Außerdem gibt es einen sogenannten „Selbstbehalt“. Das ist der Betrag, den der Vater für sich selbst behalten darf. Der Vater wollte, dass dieser Betrag erhöht wird, weil seine Wohnkosten so hoch sind. Auch das hat das Gericht abgelehnt. Wer Schulden für ein Haus macht, darf dadurch nicht den Unterhalt für seine Kinder kürzen.

Kindesunterhalt und fiktive Steuerklasse

Muss die Mutter der ersten Kinder zahlen?

Die Mutter der Kinder aus der ersten Ehe verdient ebenfalls gut. Sie hat etwa 4.100 Euro netto im Monat. Der Vater war der Meinung, dass sie deshalb auch Geld für den Unterhalt zahlen müsste.

Das Gesetz sieht das anders. Die Mutter betreut die Kinder. Durch die Erziehung und Pflege leistet sie ihren Teil des Unterhalts. Das nennt man „Betreuungsunterhalt“. Der Vater leistet „Barunterhalt“ (Geld).

Das Gericht erklärte eine wichtige Regel: Der Elternteil, der die Kinder betreut, muss nur in Ausnahmefällen zusätzlich Geld zahlen. Das ist erst dann der Fall, wenn dieser Elternteil dreimal so viel verdient wie der andere. Das ist hier nicht der Fall. Obwohl die Mutter gut verdient, muss allein der Vater zahlen.

Das Ergebnis des Urteils

Das Gericht hat entschieden, dass der Vater mehr zahlen muss. Er wurde verpflichtet, 144 Prozent des Mindestunterhalts zu zahlen. Das sind monatlich mehrere hundert Euro pro Kind. Zusätzlich muss er hohe Rückstände bezahlen. Für die Zeit von September 2022 bis Dezember 2023 hat er zu wenig gezahlt. Er muss über 6.000 Euro nachzahlen. Der Vater muss auch die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen, weil er den Prozess verloren hat.

Kritik eines Experten

Am Ende des Textes gibt es eine Anmerkung von einem Rechts-Experten, Dr. Martin Maaß. Er sieht das Urteil kritisch.

Er sagt, die Berechnung mit der fiktiven Steuerklasse sei schwierig. Die Steuerklasse ändert nur, wie viel Geld man monatlich ausgezahlt bekommt. Am Ende des Jahres bei der Steuererklärung ist die Steuerlast oft gleich. Er findet es nicht richtig, einfach so zu tun, als hätte der Vater Steuerklasse III.

Außerdem kritisiert der Experte die Regelung zur Mutter. Die Kinder aus erster Ehe sind schon älter und brauchen nicht mehr so viel Betreuung. Die Mutter verdient sehr gut und behält ihr ganzes Geld für sich. Der Vater muss für vier Kinder und eine neue Frau sorgen und zahlt trotzdem den vollen Unterhalt. Der Experte findet das ungerecht. Er meint, das Gesetz müsste hier geändert oder anders ausgelegt werden.

Zusammenfassung

Der Vater verliert den Streit. Er muss sich so behandeln lassen, als hätte er die günstigste Steuerklasse gewählt. Seine hohen Hauskosten senken seine Zahlungspflicht nicht. Dass seine Ex-Frau gut verdient, hilft ihm auch nicht. Er muss den erhöhten Unterhalt für seine Kinder aus erster Ehe voll bezahlen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Statue Recht

Wie kann ich vermeiden nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung zahlen zu müssen

Dezember 8, 2025
Wie kann ich vermeiden nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung zahlen zu müssenGutachterliche Stellungnahme: Strategien zur Vermeidung von na…
Rechtsanwältin Carmen Eifert - Krau Rechtsanwälte

Wie kann ich vermeiden zu Trennungsunterhalt herangezogen zu werden?

Dezember 8, 2025
Wie kann ich vermeiden zu Trennungsunterhalt herangezogen zu werden?Trennungsunterhalt: Strategien, Berechnungen und Grenzen der VermeidungW…
Rechtsanwältin Carmen Eifert - Krau Rechtsanwälte

Das Recht des Kindesunterhalts in Deutschland

Dezember 8, 2025
Das Recht des Kindesunterhalts in DeutschlandKindesunterhalt verstehen: Ein Leitfaden für ElternWenn eine Beziehung oder Ehe endet, ist das…