Klage auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses vor Ablauf der durchschnittlichen Anfertigungsdauer

November 22, 2025

Klage auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses vor Ablauf der durchschnittlichen Anfertigungsdauer

OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 28.01.2025 – 2 W 64/24

Worum geht es in diesem Fall?

Ein Mann hat geklagt. Er ist der Sohn einer verstorbenen Frau. Die Frau ist im Mai 2024 gestorben. Der Sohn möchte seinen Anteil am Erbe haben. Das nennt man den Pflichtteil. Dafür muss er wissen, wie viel Geld und Besitz da ist.

Der Erbe ist eine andere Person. Der Sohn verlangte von dem Erben eine offizielle Liste. Diese Liste heißt notarielles Nachlassverzeichnis. Ein Notar muss diese Liste erstellen. Der Erbe stimmte zu. Er sagte: „Ich kümmere mich darum.“

Es gab aber ein Problem. Der Erbe fand zunächst keinen Notar. Viele Notare in Hamburg hatten keine Zeit. Das dauerte mehrere Monate. Der Sohn wurde ungeduldig. Er wollte nicht länger warten. Er wollte den Erben verklagen. Dafür brauchte der Sohn Geld vom Staat. Er beantragte sogenannte Prozesskostenhilfe.

Das Landgericht Hamburg lehnte diesen Antrag ab. Der Sohn legte Beschwerde ein. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Hamburg. Das ist die nächsthöhere Instanz. Am 28. Januar 2025 entschied das Gericht.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht gab dem Sohn nicht Recht. Er bekommt kein Geld für den Prozess. Das Gericht bestätigte die erste Entscheidung.

Die Begründung des Gerichts

Das Gericht prüfte den Fall genau. Für Prozesskostenhilfe gibt es strenge Regeln. Eine Regel ist sehr wichtig. Die Klage darf nicht „mutwillig“ sein. Das bedeutet: Eine vernünftige Person würde jetzt noch nicht klagen. Eine vernünftige Person würde noch warten.

Klage auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses vor Ablauf der durchschnittlichen Anfertigungsdauer

Das Gericht nannte dafür folgende Gründe:

  1. Der Erbe kooperiert: Der Erbe hat den Anspruch sofort anerkannt. Er hat nicht „Nein“ gesagt. Er hat sich bemüht. Er hat bei vielen Notaren angerufen. Das hat er bewiesen.
  2. Die schwierige Lage in Hamburg: Es ist bekannt, dass Notare in Hamburg sehr beschäftigt sind. Es ist schwer, dort schnell einen Termin zu bekommen. Das weiß auch das Gericht.
  3. Der Auftrag läuft bereits: Der Erbe hat im September 2024 endlich einen Notar gefunden. Er hat den Notar beauftragt. Der Notar arbeitet nun an der Liste.
  4. Die Zeitdauer ist normal: Vom Auftrag bis zur Entscheidung des Gerichts vergingen gut vier Monate. Das ist keine ungewöhnlich lange Zeit. Ein Notar braucht oft drei bis vier Monate für so eine Liste. Manchmal dauert es noch länger. Der Notar muss viel prüfen. Er muss bei Banken nachfragen. Das kostet Zeit.
  5. Keine Untätigkeit: Es gibt keine Hinweise auf Faulheit. Weder der Erbe noch der Notar waren untätig.

Das Gericht sagte deshalb: Eine Klage hilft hier nicht weiter. Der Notar arbeitet schon. Eine Klage würde die Sache nicht beschleunigen. Sie verursacht nur unnötige Kosten. Wer den Prozess selbst bezahlen müsste, würde jetzt nicht klagen. Darum darf auch der Staat dafür nicht bezahlen.

Der Sohn muss die Kosten für seine Beschwerde selbst tragen. Er kann gegen diese Entscheidung nicht mehr vorgehen.


Erklärung der Fachbegriffe

Hier werden die schwierigen Wörter aus dem Text erklärt.

1. Notarielles Nachlassverzeichnis Das ist eine sehr genaue Liste. Sie enthält alles, was der Verstorbene besessen hat. Dazu gehören Geld, Häuser oder Schmuck. Auch Schulden stehen darauf. Ein Notar muss diese Liste erstellen. Der Notar ist eine Amtsperson. Er prüft alles neutral. Er verlässt sich nicht nur auf Aussagen. Er fragt selbst bei Banken nach. Das macht die Liste sehr sicher für den Erben.

2. Pflichtteil In Deutschland können nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden. Kinder haben fast immer ein Recht auf einen Teil vom Erbe. Das gilt auch, wenn im Testament etwas anderes steht. Dieser Teil heißt Pflichtteil. Es ist ein Anspruch auf Geld. Um die Summe zu berechnen, muss man den Wert des Erbes kennen. Dafür braucht man das Nachlassverzeichnis.

3. Prozesskostenhilfe (PKH) Ein Gerichtsverfahren kostet viel Geld. Man muss das Gericht bezahlen. Meistens braucht man auch einen Anwalt. Nicht jeder kann sich das leisten. Arme Menschen können Hilfe beantragen. Dann zahlt der Staat die Kosten vorerst. Das nennt man Prozesskostenhilfe. Man bekommt sie aber nur unter Bedingungen. Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Und die Klage darf nicht mutwillig sein.

4. Mutwilligkeit Das ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Er beschreibt eine unnötige Klage. Das Gericht fragt sich: Was würde eine normale Person tun? Würde eine Person klagen, die das Geld selbst bezahlen muss? Wenn die Antwort „Nein“ ist, ist die Klage mutwillig. Man klagt dann nur, weil es einen selbst nichts kostet. Das soll verhindert werden. Steuergelder sollen nicht verschwendet werden. Im vorliegenden Fall war die Klage mutwillig. Es gab keinen vernünftigen Grund für die Eile.

5. Stufenklage Das ist eine besondere Art von Klage. Sie läuft in Stufen ab. Man weiß am Anfang noch nicht, wie viel Geld man will.

  • Stufe 1: Man klagt auf Auskunft. Der Gegner soll sagen, wie viel Geld da ist.
  • Stufe 2: Manchmal muss der Gegner schwören, dass die Liste stimmt.
  • Stufe 3: Dann weiß man den Betrag. Jetzt klagt man auf Zahlung des Geldes. Der Sohn wollte hier für so eine Stufenklage Geld vom Staat haben.

6. Antragsgegner Das ist die Person, gegen die man vor Gericht vorgeht. In einem normalen Prozess heißt sie Beklagter. In diesem Verfahren um Kostenhilfe heißt sie Antragsgegner. Hier war das der Erbe.

7. Beschluss Das ist eine Entscheidung von einem Gericht. Es ist kein Urteil nach einer langen Verhandlung. Ein Beschluss wird oft nach Aktenlage gefällt. Das Gericht liest die Briefe der Anwälte und entscheidet dann.

8. Bundesnotarordnung (BNotO) Das ist ein Gesetzbuch. Darin stehen die Regeln für Notare. Es regelt ihre Pflichten. Ein Notar darf einen Auftrag nicht einfach ohne Grund ablehnen. Er muss Urkunden erstellen. Wenn ein Notar faul ist, kann man sich beschweren. Das Gericht hat geprüft, ob der Erbe sich hätte beschweren müssen. Das Gericht sagte: Nein, noch nicht.

9. Auskunftsanspruch Das ist das Recht auf Information. Der Sohn weiß nicht, was zum Erbe gehört. Der Erbe weiß es schon. Darum muss der Erbe dem Sohn Auskunft geben. Das steht im Gesetz. Wenn der Erbe das nicht freiwillig tut, kann man ihn zwingen. Hier wollte der Erbe es aber tun. Es dauerte nur etwas länger.

RA und Notar Krau

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