Klage auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses vor Ablauf der durchschnittlichen Anfertigungsdauer
OLG Hamburg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 28.01.2025 – 2 W 64/24
Ein Mann hat geklagt. Er ist der Sohn einer verstorbenen Frau. Die Frau ist im Mai 2024 gestorben. Der Sohn möchte seinen Anteil am Erbe haben. Das nennt man den Pflichtteil. Dafür muss er wissen, wie viel Geld und Besitz da ist.
Der Erbe ist eine andere Person. Der Sohn verlangte von dem Erben eine offizielle Liste. Diese Liste heißt notarielles Nachlassverzeichnis. Ein Notar muss diese Liste erstellen. Der Erbe stimmte zu. Er sagte: „Ich kümmere mich darum.“
Es gab aber ein Problem. Der Erbe fand zunächst keinen Notar. Viele Notare in Hamburg hatten keine Zeit. Das dauerte mehrere Monate. Der Sohn wurde ungeduldig. Er wollte nicht länger warten. Er wollte den Erben verklagen. Dafür brauchte der Sohn Geld vom Staat. Er beantragte sogenannte Prozesskostenhilfe.
Das Landgericht Hamburg lehnte diesen Antrag ab. Der Sohn legte Beschwerde ein. Der Fall ging zum Oberlandesgericht Hamburg. Das ist die nächsthöhere Instanz. Am 28. Januar 2025 entschied das Gericht.
Das Oberlandesgericht gab dem Sohn nicht Recht. Er bekommt kein Geld für den Prozess. Das Gericht bestätigte die erste Entscheidung.
Das Gericht prüfte den Fall genau. Für Prozesskostenhilfe gibt es strenge Regeln. Eine Regel ist sehr wichtig. Die Klage darf nicht „mutwillig“ sein. Das bedeutet: Eine vernünftige Person würde jetzt noch nicht klagen. Eine vernünftige Person würde noch warten.
Das Gericht nannte dafür folgende Gründe:
Das Gericht sagte deshalb: Eine Klage hilft hier nicht weiter. Der Notar arbeitet schon. Eine Klage würde die Sache nicht beschleunigen. Sie verursacht nur unnötige Kosten. Wer den Prozess selbst bezahlen müsste, würde jetzt nicht klagen. Darum darf auch der Staat dafür nicht bezahlen.
Der Sohn muss die Kosten für seine Beschwerde selbst tragen. Er kann gegen diese Entscheidung nicht mehr vorgehen.
Hier werden die schwierigen Wörter aus dem Text erklärt.
1. Notarielles Nachlassverzeichnis Das ist eine sehr genaue Liste. Sie enthält alles, was der Verstorbene besessen hat. Dazu gehören Geld, Häuser oder Schmuck. Auch Schulden stehen darauf. Ein Notar muss diese Liste erstellen. Der Notar ist eine Amtsperson. Er prüft alles neutral. Er verlässt sich nicht nur auf Aussagen. Er fragt selbst bei Banken nach. Das macht die Liste sehr sicher für den Erben.
2. Pflichtteil In Deutschland können nahe Verwandte nicht komplett enterbt werden. Kinder haben fast immer ein Recht auf einen Teil vom Erbe. Das gilt auch, wenn im Testament etwas anderes steht. Dieser Teil heißt Pflichtteil. Es ist ein Anspruch auf Geld. Um die Summe zu berechnen, muss man den Wert des Erbes kennen. Dafür braucht man das Nachlassverzeichnis.
3. Prozesskostenhilfe (PKH) Ein Gerichtsverfahren kostet viel Geld. Man muss das Gericht bezahlen. Meistens braucht man auch einen Anwalt. Nicht jeder kann sich das leisten. Arme Menschen können Hilfe beantragen. Dann zahlt der Staat die Kosten vorerst. Das nennt man Prozesskostenhilfe. Man bekommt sie aber nur unter Bedingungen. Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Und die Klage darf nicht mutwillig sein.
4. Mutwilligkeit Das ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Er beschreibt eine unnötige Klage. Das Gericht fragt sich: Was würde eine normale Person tun? Würde eine Person klagen, die das Geld selbst bezahlen muss? Wenn die Antwort „Nein“ ist, ist die Klage mutwillig. Man klagt dann nur, weil es einen selbst nichts kostet. Das soll verhindert werden. Steuergelder sollen nicht verschwendet werden. Im vorliegenden Fall war die Klage mutwillig. Es gab keinen vernünftigen Grund für die Eile.
5. Stufenklage Das ist eine besondere Art von Klage. Sie läuft in Stufen ab. Man weiß am Anfang noch nicht, wie viel Geld man will.
6. Antragsgegner Das ist die Person, gegen die man vor Gericht vorgeht. In einem normalen Prozess heißt sie Beklagter. In diesem Verfahren um Kostenhilfe heißt sie Antragsgegner. Hier war das der Erbe.
7. Beschluss Das ist eine Entscheidung von einem Gericht. Es ist kein Urteil nach einer langen Verhandlung. Ein Beschluss wird oft nach Aktenlage gefällt. Das Gericht liest die Briefe der Anwälte und entscheidet dann.
8. Bundesnotarordnung (BNotO) Das ist ein Gesetzbuch. Darin stehen die Regeln für Notare. Es regelt ihre Pflichten. Ein Notar darf einen Auftrag nicht einfach ohne Grund ablehnen. Er muss Urkunden erstellen. Wenn ein Notar faul ist, kann man sich beschweren. Das Gericht hat geprüft, ob der Erbe sich hätte beschweren müssen. Das Gericht sagte: Nein, noch nicht.
9. Auskunftsanspruch Das ist das Recht auf Information. Der Sohn weiß nicht, was zum Erbe gehört. Der Erbe weiß es schon. Darum muss der Erbe dem Sohn Auskunft geben. Das steht im Gesetz. Wenn der Erbe das nicht freiwillig tut, kann man ihn zwingen. Hier wollte der Erbe es aber tun. Es dauerte nur etwas länger.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.