Klage auf Feststellung eines Erbrechts
LG Hamburg 323 O 23/07
Kläger berühmt sich eines Erbrechts und begehrt dessen Feststellung, 3 öffentliche Testamente
Der Kläger verlangte die Feststellung, dass er Miterbe nach der verstorbenen Frau B. sei.
Die Erblasserin hatte in den letzten Jahren ihres Lebens drei Testamente errichtet.
Im ersten Testament war der Kläger nicht bedacht.
In den beiden späteren Testamenten wurde ihm ein Vermächtnis zugewandt.
Das Nachlassgericht und das Landgericht hatten die beiden späteren Testamente im Erbscheinerteilungsverfahren für unwirksam erklärt,
da die Erblasserin testierunfähig gewesen sei.
Der Kläger war der Ansicht, dass die Testamente wirksam seien und er als Erbe eingesetzt worden sei.
Rechtliche Würdigung:
Das Landgericht Hamburg musste entscheiden, ob die Klage zulässig und ob der Kläger Erbe der Frau B. geworden ist.
Entscheidung:
Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab.
Der Kläger war nicht Erbe der Frau B. geworden.
Begründung:
Unzulässigkeit der Klage: Die Klage war unzulässig, da sie sich nur gegen einen von mehreren potentiellen Miterben richtete. Eine Klage auf Feststellung eines Erbrechts muss gegen alle potentiellen Miterben gerichtet sein.
Wirkungslose Klagerweiterung: Die nachträgliche Erweiterung der Klage auf weitere Beklagte war unwirksam, da sie erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgte.
Kein Erbrecht des Klägers: Der Kläger war nicht Erbe der Frau B. geworden, da er in den Testamenten nur als Vermächtnisnehmer bedacht wurde.
Keine Auslegung als Erbeinsetzung: Die Testamente waren notariell errichtet und konnten daher nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Kläger entgegen dem Wortlaut als Erbe eingesetzt wurde.
Unwirksamkeit der Testamente: Die Frage, ob die Testamente wirksam waren, konnte offenbleiben, da der Kläger selbst bei Wirksamkeit nur Vermächtnisnehmer gewesen wäre.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für eine Klage auf Feststellung eines Erbrechts.
Eine solche Klage muss gegen alle potentiellen Miterben gerichtet sein.
Notarielle Testamente können nicht entgegen ihrem Wortlaut ausgelegt werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.