Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht – wirksame Abwendung nach § 27 BauGB

Januar 3, 2026

Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht – wirksame Abwendung nach § 27 BauGB

VG Ansbach, Urteil v. 21.10.2021 – AN 17 K 20.01814

Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach vom 21. Oktober 2021 befasst sich mit einem klassischen Konflikt im Immobilien- und Verwaltungsrecht: Wann darf eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück ausüben, und wie kann ein privater Käufer dies verhindern?

Hier ist eine verständliche Zusammenfassung der Entscheidung für Sie.


Der Streitfall: Wer bekommt das Gewerbegrundstück?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), im Folgenden als Klägerin bezeichnet, wollte von dem Freistaat Bayern ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von fast 5.000 Quadratmetern kaufen. Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet in einer bayerischen Gemeinde. Der Kaufpreis betrug rund 65.000 Euro.

Die Gemeinde wollte dieses Grundstück jedoch selbst erwerben. Sie nutzte dafür ihr sogenanntes gemeindliches Vorkaufsrecht. Ihr Ziel war es, die städtebauliche Entwicklung selbst zu steuern. Sie wollte sicherstellen, dass dort schnell gebaut wird und keine „Brachflächen“ entstehen oder das Grundstück für Zwecke genutzt wird, die der Gemeinde nicht gefallen (wie zum Beispiel ein Lagerplatz, der unordentlich wirkt).

Die Klägerin wehrte sich dagegen. Sie ist ein ortsansässiges Unternehmen und wollte das Grundstück selbst bebauen und nutzen.


Das wichtigste Instrument: Die Abwendung des Vorkaufsrechts

Im deutschen Baurecht gibt es für Käufer einen „Rettungsanker“: die Abwendung nach § 27 des Baugesetzbuchs (BauGB). Wenn ein Käufer verspricht, das Grundstück genau so zu nutzen, wie es die Bebauungspläne der Gemeinde vorsehen, und wenn er dazu auch in der Lage ist, muss die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichten.

Form und Fristen

Die Klägerin hat im Prozess alles richtig gemacht:

  • Sie hat innerhalb der gesetzlichen (und verlängerten) Frist schriftlich erklärt, dass sie das Vorkaufsrecht abwenden will.
  • Sie hat sich verpflichtet, die Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans einzuhalten.

Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht – wirksame Abwendung nach § 27 BauGB


Was die Gemeinde fordern darf – und was nicht

Ein zentraler Punkt des Urteils ist die Frage, wie konkret der Käufer seine Pläne bereits nachweisen muss. Die Gemeinde stellte hohe Bedingungen. Sie wollte:

  1. Eine Bebauung von mindestens 25 % der Fläche.
  2. Dass dort kein bloßer Lagerplatz entsteht.
  3. Einen fertigen Bau innerhalb von drei Jahren.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Klägerin.

Der Bebauungsplan ist die Grenze

Das Gericht stellte klar: Wenn es einen Bebauungsplan gibt, ist dieser der Maßstab. Die Gemeinde darf vom Käufer im Rahmen der Abwendung nicht mehr verlangen, als im Bebauungsplan steht.

Da im Plan der Gemeinde kein Verbot von Lagerplätzen und keine Mindestbauverpflichtung von 25 % festgeschrieben waren, durfte die Gemeinde diese Bedingungen auch nicht nachträglich über das Vorkaufsrecht erzwingen. Wenn eine Gemeinde solche Ziele verfolgt, muss sie ihren Bebauungsplan entsprechend präzise formulieren.

„In der Lage sein“ – Was bedeutet das?

Die Gemeinde zweifelte an, ob die Klägerin finanziell und organisatorisch überhaupt bauen könne. Das Gericht widersprach:

  • Es reicht aus, wenn der Käufer glaubhaft macht, dass er das Projekt stemmen kann.
  • Ein lückenloser Finanzierungsnachweis (wie eine Bankbürgschaft) ist zu diesem frühen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich.
  • Da die Klägerin ein bereits ansässiges, tätiges Unternehmen ist, war die Wahrscheinlichkeit hoch genug, dass sie das Vorhaben umsetzen kann.

Die rechtliche Folge: Das Vorkaufsrecht wird rechtswidrig

Das Urteil klärt eine juristische Feinheit: Wenn ein Käufer die Abwendung wirksam erklärt, wird der Bescheid der Gemeinde über das Vorkaufsrecht rechtswidrig.

Das bedeutet für Sie als Leser: Die Ausübung des Vorkaufsrechts wird durch das Gericht aufgehoben. Die Klägerin (die GbR) darf das Grundstück nun wie ursprünglich geplant vom Freistaat Bayern kaufen. Die Gemeinde geht leer aus, weil sie versucht hat, durch das Vorkaufsrecht zusätzliche Bedingungen zu diktieren, die gesetzlich nicht gedeckt waren.


Zusammenfassung der Kernpunkte

ThemaEntscheidung des Gerichts
AbwendungserklärungWenn der Käufer sich an den Bebauungsplan hält, kann er das Vorkaufsrecht stoppen.
Zusatzwünsche der GemeindeDie Gemeinde darf keine Bedingungen stellen, die nicht schon im Bebauungsplan stehen.
NachweiseEine Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit reicht aus; ein strikter Beweis ist nicht nötig.
RechtsfolgeDas Vorkaufsrecht der Gemeinde wurde aufgehoben; der private Kaufvertrag bleibt gültig.

Fazit

Dieses Urteil stärkt die Rechte von Grundstückskäufern gegenüber Gemeinden. Eine Gemeinde darf ihr Vorkaufsrecht nicht als „Hebel“ benutzen, um Nutzungen zu verhindern, die sie zwar im Bebauungsplan erlaubt hat, die ihr aber nun doch nicht mehr passen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Zu den Anforderungen an die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Januar 4, 2026
Zu den Anforderungen an die Gestaltung einer VorsorgevollmachtOLG Frankfurt, Beschluss vom 15. 10. 2010 – 20 W 399/10…

Normenkontrollantrag gegen eine Vorkaufsrechtssatzung

Januar 3, 2026
Normenkontrollantrag gegen eine VorkaufsrechtssatzungGericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 8. Senat Entscheidungsdatum: 03.07.2025 A…

Abwehr des Vorkaufsrechts – Städtebauliche Maßnahme

Januar 3, 2026
Abwehr des Vorkaufsrechts – Städtebauliche MaßnahmeGericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat Entscheidungsdatum: 26.01.2022 Akt…