Klage eines Nutzers von Instagram gegen Meta wegen unrechtmäßiger Datensammlung
Gericht: LG Lübeck 15. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 27.11.2025
Aktenzeichen: 15 O 15/24
ECLI: ECLI:DE:LGLUEBE:2025:1127.15O15.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Einleitung: Ein Sieg für den Datenschutz
Das Landgericht Lübeck hat ein wichtiges Urteil gegen den Internet-Konzern Meta gefällt. Meta ist die Mutterfirma von Facebook und Instagram. In diesem Fall ging es um eine Klage eines Nutzers von Instagram. Das Urteil wurde am 27. November 2025 verkündet.
Der Nutzer hat gegen Meta geklagt, weil seine Daten unrechtmäßig gesammelt wurden. Das Gericht hat dem Nutzer in den wichtigsten Punkten recht gegeben. Meta wurde verurteilt, bestimmte Daten nicht mehr zu sammeln. Außerdem muss Meta dem Nutzer 5.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Worum ging es bei dem Streit?
Meta betreibt nicht nur Instagram und Facebook. Die Firma hat auch sogenannte „Business Tools“ entwickelt. Das sind kleine Programme, die auf vielen anderen Webseiten im Internet eingebaut sind. Dazu gehören zum Beispiel Nachrichtenseiten, Online-Apotheken oder Reiseportale.
Wenn ein Nutzer diese fremden Webseiten besucht, sammeln die Tools von Meta im Hintergrund Daten. Diese Daten werden an Meta gesendet. Meta verknüpft diese Informationen dann mit dem Instagram-Profil des Nutzers. Das passiert oft, ohne dass der Nutzer davon weiß oder zugestimmt hat.
Das Problem mit der Datensammlung
Das Gericht stellte fest, dass Meta sehr viele Informationen über die Nutzer sammelt. Dazu gehören technische Daten wie die IP-Adresse oder das genutzte Gerät. Aber es werden auch sehr persönliche Daten übertragen.
Meta erfährt zum Beispiel, welche Artikel man liest oder welche Produkte man sich ansieht. Auch Informationen von Gesundheitsseiten oder Dating-Portalen können an Meta fließen. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Privatsphäre. Der Nutzer verliert die Kontrolle über seine eigenen Daten.
Die Entscheidung des Gerichts: Meta muss aufhören
Das Gericht hat entschieden, dass Meta diese Praxis bei dem klagenden Nutzer stoppen muss. Meta darf in Zukunft keine Daten mehr von Drittseiten über diesen Nutzer sammeln, speichern oder verwenden.
Das Verbot ist sehr umfassend. Es gilt für Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und den Standort. Es gilt aber auch für Informationen darüber, welche Webseiten der Nutzer besucht hat und welche Knöpfe er dort gedrückt hat. Wenn Meta sich nicht daran hält, droht ein hohes Ordnungsgeld.
Schadensersatz für den Nutzer
Ein besonders wichtiger Teil des Urteils ist die Geldentschädigung. Das Gericht hat dem Nutzer 5.000 Euro zugesprochen. Das ist eine Art Schmerzensgeld für den Verlust der Datenkontrolle.
Das Gericht begründete dies damit, dass der Nutzer einen sogenannten immateriellen Schaden erlitten hat. Der Nutzer hatte Angst und Sorgen, weil er nicht wusste, was mit seinen Daten passiert. Das Gericht sagte, dass schon der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen Schaden darstellt.
Warum die Ausreden von Meta nicht zählten
Meta hat im Prozess versucht, sich zu verteidigen. Die Firma sagte, dass das Internet nun mal so funktioniere. Außerdem behauptete Meta, dass die Nutzer ja Einstellungen vornehmen könnten, um das zu verhindern. Das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten.
Die Richter stellten klar, dass Meta für die Datensammlung verantwortlich ist. Es reicht nicht aus, die Schuld auf die Betreiber der anderen Webseiten zu schieben. Auch die angeblichen Einstellmöglichkeiten für Nutzer seien unzureichend. Sie sind zu kompliziert und funktionieren nicht lückenlos.
Beweislast liegt bei Meta
Ein interessanter Punkt im Urteil betrifft die Beweise. Normalerweise muss der Kläger beweisen, dass ihm Unrecht geschehen ist. Hier sagte das Gericht aber, dass der Nutzer gar nicht genau wissen kann, welche Seite wann welche Daten gesendet hat. Das ist für einen Laien unmöglich nachzuvollziehen.
Da Meta alle Daten hat, muss Meta auch beweisen, dass sie nicht gesammelt wurden. Da Meta das nicht konnte, ging das Gericht davon aus, dass der Nutzer umfassend von der Überwachung betroffen war. Meta weiß alles, also muss Meta auch Rechenschaft ablegen.
Keine Einwilligung des Nutzers
Das Gericht prüfte auch, ob der Nutzer vielleicht erlaubt hatte, dass seine Daten gesammelt werden. Es fand aber keine wirksame Einwilligung. Meta konnte nicht belegen, dass der Nutzer ausdrücklich „Ja“ zu dieser umfassenden Überwachung gesagt hat.
Ohne eine solche klare Erlaubnis ist die Speicherung und Nutzung der Daten illegal. Es gibt auch keinen anderen rechtlichen Grund, der dieses Vorgehen erlauben würde. Die Interessen von Meta an Werbung wiegen weniger schwer als das Recht des Nutzers auf Privatsphäre.
Die Bedeutung des Kontrollverlusts
Das Gericht hat seine Meinung im Vergleich zu früheren Fällen geändert. Früher war man strenger bei der Frage, ob ein Schaden entstanden ist. Nun erkennt das Gericht an, dass der „Kontrollverlust“ allein schon schlimm genug ist.
Der Nutzer weiß nicht mehr, wer was über ihn weiß. Das ist eine Belastung. Meta nutzt diese Daten, um genaue Profile der Menschen zu erstellen. Diese Profile sind viel Geld wert. Wenn Meta diese Daten ohne Erlaubnis nimmt, muss die Firma dafür zahlen.
Zusammenfassung der Kosten und Folgen
Meta muss nicht nur den Schadensersatz zahlen. Die Firma muss auch den Großteil der Gerichtskosten tragen. Das sind 65 Prozent der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, der Nutzer kann das Geld und die Unterlassung sofort einfordern, wenn er eine Sicherheit hinterlegt. Das Gericht hat den Streitwert auf 15.000 Euro festgelegt. Das ist der Wert, den das Gericht dem gesamten Fall beimisst.
Fazit für Verbraucher
Dieses Urteil ist ein starkes Signal für den Verbraucherschutz. Es zeigt, dass große Tech-Firmen sich an Regeln halten müssen. Sie dürfen nicht einfach alles über uns speichern, nur weil es technisch möglich ist.
Das Gericht hat klargestellt, dass jeder Mensch ein Recht darauf hat, über seine Daten selbst zu bestimmen. Werden diese Rechte missachtet, kann das für Unternehmen wie Meta teuer werden. Der Nutzer hat sich erfolgreich gegen die Überwachung im Internet gewehrt.
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