Klage gegen Bescheid über gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes wg Erbschaftsteuer durch Miterben – BFH II B 94/18

August 29, 2020

Klage gegen Bescheid über gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes wg Erbschaftsteuer durch Miterben – BFH II B 94/18

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

Die Klägerin und die Beschwerdeführer sind Miterben einer Erbengemeinschaft.

Der Testamentsvollstrecker reichte für die Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung zum Grundbesitzwert ein.

Das Finanzamt setzte den Grundbesitzwert höher fest.

Die Klägerin erhob Klage gegen den Feststellungsbescheid.

Das Finanzgericht lud die Beschwerdeführer als notwendige Beigeladene zum Verfahren.

Die Beschwerdeführer legten Beschwerde ein, da sie die Klägerin als allein klagebefugt ansahen.

Entscheidung des BFH:

Der BFH wies die Beschwerde zurück.

Das Finanzgericht hat die Beschwerdeführer zu Recht als notwendige Beigeladene geladen.

Begründung:

Klage gegen Bescheid über gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes wg Erbschaftsteuer durch Miterben – BFH II B 94/18

  • Notwendige Beiladung:

    • Sind an einem Rechtsverhältnis Dritte beteiligt, so dass die Entscheidung nur einheitlich ergehen kann, sind sie notwendig beizuladen (Paragraf 60 Abs. 3 FGO).
    • Im Streitfall betrifft die Feststellung des Grundbesitzwerts alle Miterben. Die Entscheidung kann daher nur einheitlich ergehen.
  • Klagebefugnis:

    • Gegen einen Feststellungsbescheid können nur die in Paragraf 48 FGO genannten Personen Klage erheben.
    • Bei einer Erbengemeinschaft ist grundsätzlich jeder Miterbe klagebefugt (Paragraf 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO), es sei denn, es ist ein Klagebevollmächtigter vorhanden (Paragraf 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO).
    • Im Streitfall fehlte ein Klagebevollmächtigter. Die Beschwerdeführer waren daher klagebefugt.
  • Fehlende Belehrung:

    • Der Testamentsvollstrecker wurde nicht ordnungsgemäß über seine Klagebefugnis belehrt.
    • Die Beschwerdeführer waren daher ebenfalls klagebefugt.
  • Zurechnung des Grundstücks:

    • Das Grundstück wurde im Feststellungsbescheid der Erbengemeinschaft zugerechnet.
    • Die Frage der Zurechnung ist daher nicht Gegenstand des Klageverfahrens.
    • Die Entscheidung über den Grundbesitzwert betrifft alle Miterben.

Klage gegen Bescheid über gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes wg Erbschaftsteuer durch Miterben – BFH II B 94/18

Leitsätze:

    • Erhebt ein Miterbe Klage gegen einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts, der den Miterben einer Erbengemeinschaft das Grundstück zurechnet, sind die nicht klagenden Miterben notwendig zum Klageverfahren beizuladen.   
    • Fehlt es an einem Klagebevollmächtigten für die Erbengemeinschaft, ist jeder Miterbe klagebefugt.
RA und Notar Krau

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