Klage wegen angeblichem Impfschaden – Coronavirus

Dezember 7, 2025

Klage wegen angeblichem Impfschaden – Coronavirus

Eine Premiere am Landgericht Deggendorf: Klage wegen Impfschaden

Am Landgericht in Deggendorf gibt es einen neuen und besonderen Fall. Zum allerersten Mal liegt diesem Gericht eine Klage gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen vor. Es geht dabei um die Frage, ob eine Impfung gegen das Coronavirus die Gesundheit einer Frau dauerhaft geschädigt hat. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen 22 O 342/23 geführt.

Im Folgenden erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt und in einfacher Sprache, worum es in diesem Fall genau geht, wer beteiligt ist und wie das Gericht nun vorgeht.

Wer klagt hier gegen wen?

In diesem Rechtsstreit stehen sich zwei Parteien gegenüber. Auf der einen Seite steht die Klägerin. Das ist eine Frau, die im Landkreis Deggendorf wohnt. Sie ist diejenige, die sich ungerecht behandelt fühlt und nun vor Gericht zieht.

Auf der anderen Seite steht der Beklagte. Das ist in diesem Fall keine Einzelperson, sondern ein großes Unternehmen. Es handelt sich um einen Hersteller von Impfstoffen. Der Text verrät uns, dass dieser Hersteller seinen Firmensitz in Schweden hat. Die Frau verklagt also direkt das Pharmaunternehmen, das den Impfstoff produziert hat.

Was ist passiert?

Der Hintergrund des Streits liegt im Jahr 2021. Die Frau aus Deggendorf hat sich damals gegen Corona impfen lassen. Laut der Klageschrift passierte dies in zwei Schritten. Die Impfungen fanden im Zeitraum von März bis Juni 2021 statt.

Die Frau sagt nun, dass ihr diese Impfung nicht gutgetan hat. Sie behauptet, dass sie durch den Impfstoff krank geworden ist. Sie spricht von einem erheblichen Schaden an ihrer Gesundheit. Nach ihrer Meinung ist die Impfung der direkte Grund für ihre Leiden. Man nennt das in der Fachsprache einen „Kausalzusammenhang“. Sie sagt also: Ohne die Impfung wäre ich heute gesund.

Was fordert die Frau?

Weil die Frau glaubt, dass der Impfstoff sie krank gemacht hat, möchte sie dafür entschädigt werden. Sie hat deshalb Klage eingereicht. Ihr Ziel ist es, Schmerzensgeld zu bekommen.

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung. Man bekommt sie für Schmerzen und Leiden, die man ohne das Ereignis nicht hätte. Die Frau und ihre Anwälte haben auch schon eine Summe genannt. Es geht um einen sogenannten Streitwert von 80.000 Euro.

Dieser Betrag ist wichtig. Er zeigt an, wie viel Geld die Frau vom Hersteller fordert. Gleichzeitig berechnen sich nach diesem Wert auch die Kosten für das Gericht und die Anwälte. Je höher der Streitwert, desto teurer ist das Verfahren.

Klage wegen angeblichem Impfschaden – Coronavirus

Auf welche Gesetze stützt sich die Klage?

Die Frau und ihre Anwälte haben sich für die Klage zwei wichtige deutsche Gesetze ausgesucht.

  1. Das Arzneimittelgesetz: Dieses Gesetz regelt in Deutschland alles, was mit Medikamenten zu tun hat. Es gibt strenge Regeln für Hersteller. Wenn ein Medikament oder ein Impfstoff unsicher ist oder unerwartete Schäden verursacht, kann dieses Gesetz den Betroffenen helfen.
  2. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB): Dies ist das wichtigste Gesetzbuch für das private Leben in Deutschland. Darin steht zum Beispiel, dass man Schadenersatz leisten muss, wenn man einem anderen Menschen Schaden zufügt.

Die Klägerin argumentiert also mit Hilfe dieser beiden Gesetze, dass der Hersteller aus Schweden für ihre gesundheitlichen Probleme bezahlen muss.

Was macht das Gericht jetzt?

Der Fall liegt nun bei der 2. Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf. Eine Zivilkammer ist eine Abteilung im Gericht, die sich um Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Firmen kümmert. Es geht hier nicht um eine Strafe wie Gefängnis (das wäre Strafrecht), sondern nur um Geld und Ansprüche (das ist Zivilrecht).

Das Gericht hat bereits die ersten Schritte eingeleitet:

  • Zustellung der Klage: Das Gericht hat dafür gesorgt, dass der Impfstoffhersteller in Schweden die Klageschrift erhält. Der Hersteller muss ja wissen, dass er verklagt wird, damit er sich wehren kann.
  • Schriftliches Vorverfahren: Das Gericht hat ein sogenanntes schriftliches Vorverfahren angeordnet. Das bedeutet, dass sich die Klägerin und der Hersteller (bzw. deren Anwälte) erst einmal Briefe schreiben müssen. Sie tauschen Argumente aus und schicken diese an das Gericht.

Wie geht es weiter?

Im Moment gibt es noch keinen festen Termin für eine Verhandlung. Die Richter und Richterinnen treffen sich noch nicht mit den Parteien im Gerichtssaal. Zuerst werden die schriftlichen Unterlagen geprüft.

Das Gericht muss sich durch viele Papiere arbeiten. Es muss die Argumente der Frau lesen und die Antworten des Herstellers prüfen. Erst wenn dieser Papierkrieg erledigt ist, wird wahrscheinlich ein Termin bestimmt, an dem sich alle vor Gericht treffen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier ist noch einmal das Wichtigste in aller Kürze für Sie:

  • Ort: Landgericht Deggendorf.
  • Besonderheit: Es ist die erste Klage dieser Art dort.
  • Klägerin: Eine Frau aus dem Landkreis Deggendorf.
  • Gegner: Ein Impfstoffhersteller aus Schweden.
  • Vorwurf: Gesundheitsschäden durch die Corona-Impfung im Jahr 2021.
  • Forderung: 80.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Aktueller Stand: Das Verfahren läuft schriftlich an, es gibt noch keinen Gerichtstermin.

Dieser Fall ist für das Gericht in Deggendorf neu. Es muss nun klären, ob die Gesundheitsprobleme der Frau wirklich von der Impfung kommen und ob der Hersteller dafür haften muss.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von Kindesunterhalt

Januar 16, 2026
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zahlung von KindesunterhaltOLG Celle Beschluss vom 4.11.2025 – 17 WF 160/2…
Gerichtssaal Recht Justiz Verhandlung Prozess

Aktenauskunft an Privatperson – Entscheidungsabschrift

Januar 11, 2026
Aktenauskunft an Privatperson – EntscheidungsabschriftBGH, Beschluss vom 20.6.2018 – 5 AR (Vs) 112/17Hier finden Si…
Justitizia Recht Gerechtigkeit Gericht Justiz

Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Januar 11, 2026
Anwaltszwang für Beschwerdeeinlegung in Folgesache der freiwilligen GerichtsbarkeitBGH, Beschluss vom 26.4.2017 – XII Z…