Können Kosten für einen privat beauftragten Sachverständigen gerichtlich festgesetzt werden? ⚖️
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kosten festsetzen bedeutet, dass das Gericht offiziell bestimmt, wie viel Geld eine Partei der anderen für den Prozess erstatten muss. Normalerweise geht es dabei um die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Sie haben einen Experten (einen Sachverständigen) beauftragt und bezahlt, bevor oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Das Gericht hat diesen Sachverständigen nicht bestellt.
Die Kosten für einen privat beauftragten Sachverständigen können nur dann von der Gegenseite erstattet werden, wenn sie als sogenannte notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gelten.
Das bedeutet:
Das Gericht bestellt im Prozess meistens einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten für diesen gerichtlich bestellten Sachverständigen werden immer festgesetzt und sind Teil der Prozesskosten.
Die Gerichte sind oft sehr zurückhaltend, private Gutachten zu ersetzen.
Sie argumentieren oft:
Ein privates Gutachten ist aber dann besonders wichtig, wenn Sie ohne dessen Hilfe gar nicht klagen konnten.
Die Kosten werden nicht automatisch festgesetzt.
Wenn Sie sich mit der Gegenseite außergerichtlich oder durch einen Vergleich einigen, können Sie die Erstattung der Sachverständigenkosten direkt in dieser Einigung festlegen. Das ist oft der einfachere Weg. Die Kostentragung ist dann Verhandlungssache.
Die Kosten für Ihren eigenen Sachverständigen können Sie nur dann von der Gegenseite zurückbekommen, wenn Sie beweisen können: Ich musste diesen Experten beauftragen, um meine Rechte überhaupt erst wahrnehmen oder klären zu können.
Es ist nicht ausgeschlossen, aber es ist schwieriger als bei den Anwalts- oder Gerichtskosten. Sie brauchen dafür eine gute Begründung für die Notwendigkeit des Gutachtens.