Können Menschen mit Demenz ein Testament errichten? 

November 9, 2025

Können Menschen mit Demenz ein Testament errichten? 

Grundsätzlich können Menschen mit Demenz ein Testament errichten. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob die Person im Moment der Testamentserrichtung die sogenannte Testierfähigkeit besitzt. Die Diagnose „Demenz“ allein bedeutet nicht automatisch, dass die Fähigkeit, ein Testament zu verfassen, verloren geht. Es kommt immer auf den individuellen Zustand der Person zum genauen Zeitpunkt der Unterschrift an.


Was bedeutet Testierfähigkeit?

Die Testierfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Erbrecht, der die Fähigkeit einer Person beschreibt, wirksam ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Im Grunde bedeutet es, dass der Erblasser (die Person, die das Testament macht) in der Lage sein muss, die Tragweite und die Konsequenzen seiner Entscheidungen zu verstehen und seinen freien Willen zu bilden.

Die drei Hauptvoraussetzungen:

  1. Verständnis der Situation: Der Erblasser muss sich über seinen Vermögensumfang und die persönlichen Verhältnisse (zum Beispiel die Existenz von gesetzlichen Erben, Pflichtteilsberechtigten etc.) im Klaren sein.
  2. Verständnis der Verfügung: Die Person muss die Bedeutung des Testaments (wen sie bedenkt, wen sie ausschließt, welche Auflagen sie macht) erfassen und überblicken können.
  3. Freie Willensbildung: Sie muss in der Lage sein, ihren Willen vernunftgemäß zu bilden und zu äußern, also das Für und Wider ihrer Entscheidungen abwägen können.

Demenz und der Verlust der Testierfähigkeit

Eine Demenzerkrankung, wie die Alzheimer-Krankheit, ist eine fortschreitende Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit. Die Einschränkungen variieren stark von Mensch zu Mensch und hängen vom Stadium der Krankheit ab:

  • Frühes Stadium (leichte Demenz): Im frühen Stadium, oft nur mit leichten Gedächtnisproblemen, gilt die Testierfähigkeit in den meisten Fällen noch als gegeben. Hier ist die Einsichtsfähigkeit meist noch ausreichend.
  • Mittleres bis schweres Stadium: Mit dem Fortschreiten der Demenz und einer deutlichen Beeinträchtigung des Gedächtnisses, der Orientierung und des Urteilsvermögens wird die Testierfähigkeit zunehmend unwahrscheinlicher. Bei mittelschwerer und schwerer Demenz wird in der Regel von einer Testierunfähigkeit ausgegangen.

Der entscheidende Moment

Wie bereits erwähnt, ist der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ausschlaggebend. Man spricht vom „lucidum intervallum“ (lichter Augenblick), wenn eine Person trotz ihrer Grunderkrankung vorübergehend eine Phase der geistigen Klarheit erlebt, in der sie testierfähig ist. Bei bestimmten Demenzformen, wie der vaskulären Demenz, sind solche klaren Momente theoretisch eher denkbar, während bei anderen, wie der Alzheimer-Demenz, die Möglichkeit eines echten „luziden Intervalls“ von Gerichten oft kritischer betrachtet wird. Die Beweislast für einen solchen lichten Moment liegt aber immer bei demjenigen, der die Wirksamkeit des Testaments behauptet.


Können Menschen mit Demenz ein Testament errichten? 

Was passiert im Streitfall?

Wenn nach dem Tod des Erblassers Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen (zum Beispiel, weil ein enterbter Verwandter das Testament anfechten will), wird das Nachlassgericht aktiv. Es kommt dann zu einer umfassenden Prüfung der Verhältnisse.

Die Beweislast

Der Grundsatz lautet: Jeder Mensch wird so lange als testierfähig angesehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das heißt, derjenige, der das Testament anfechten möchte, muss vor Gericht beweisen, dass die Demenzerkrankung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung bereits so weit fortgeschritten war, dass der Erblasser die Tragweite seiner Entscheidung nicht mehr überblicken konnte.

Die Beweismittel

Das Gericht stützt sich in der Regel auf verschiedene Beweismittel, um ein möglichst genaues Bild vom Geisteszustand des Erblassers zu erhalten. Dazu gehören:

  • Medizinische Gutachten: Oft wird ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt, das den Krankheitsverlauf und den mutmaßlichen Zustand zum relevanten Zeitpunkt bewertet.
  • Zeugenaussagen: Aussagen von Personen, die engen Kontakt zur testierenden Person hatten (z. B. Notare, Ärzte, Pflegekräfte, Freunde oder Verwandte), sind wichtig.
  • Krankenakten und Pflegedokumentationen: Diese geben Aufschluss über den Schweregrad der Demenz.
  • Notarielle Vermerke: Wurde das Testament notariell beurkundet, muss der Notar seine Beobachtungen zur Geschäftsfähigkeit in die Urkunde aufnehmen. Das ist zwar kein unumstößlicher Beweis, aber ein starkes Indiz für die Testierfähigkeit.

Wichtige Vorkehrungen für Demenzkranke und Angehörige

Um spätere Streitigkeiten und Anfechtungen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig und umsichtig zu handeln, sobald die Diagnose Demenz gestellt wurde.

1. Nicht zögern

Ist die Demenz noch in einem frühen Stadium, sollte das Testament so schnell wie möglich errichtet werden, solange die Testierfähigkeit unzweifelhaft ist.

2. Notarielles Testament

Ein notarielles Testament ist einem handschriftlichen Testament unbedingt vorzuziehen, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit aufkommen könnten. Der Notar ist verpflichtet, sich vom Zustand des Erblassers zu überzeugen und seine Feststellungen zu dokumentieren. Diese professionelle Beurkundung erhöht die Beweiskraft des Testaments erheblich.

3. Ärztliche Dokumentation

Parallel zur Testamentserrichtung sollte ein aktuelles ärztliches Attest eines Neurologen oder Psychiaters eingeholt werden, das die Testierfähigkeit zum konkreten Zeitpunkt bescheinigt. Dieses Attest kann später als Beweis dienen, dass die Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.

4. Komplexität vermeiden

Je einfacher und verständlicher das Testament formuliert ist, desto leichter ist es für den Erblasser, dessen Inhalt zu erfassen. Stark komplexe Regelungen könnten die Annahme der Testierfähigkeit erschweren.


Fazit

Die rechtliche Lage ist klar: Die Diagnose Demenz schließt die Testierfähigkeit nicht aus, macht sie aber zu einer Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist der geistige Zustand im Moment der Testamentserrichtung. Da die Grenzen fließend und die Konsequenzen gravierend sein können, ist es bei Demenzerkrankungen ratsam, frühzeitig zu handeln und professionelle Hilfe (Notar und gegebenenfalls Facharzt) in Anspruch zu nehmen, um den letzten Willen rechtssicher zu gestalten und die späteren Erben vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu schützen.

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