Können Menschen mit Demenz ein Testament errichten?
Grundsätzlich können Menschen mit Demenz ein Testament errichten. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob die Person im Moment der Testamentserrichtung die sogenannte Testierfähigkeit besitzt. Die Diagnose „Demenz“ allein bedeutet nicht automatisch, dass die Fähigkeit, ein Testament zu verfassen, verloren geht. Es kommt immer auf den individuellen Zustand der Person zum genauen Zeitpunkt der Unterschrift an.
Die Testierfähigkeit ist ein zentraler Begriff im Erbrecht, der die Fähigkeit einer Person beschreibt, wirksam ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Im Grunde bedeutet es, dass der Erblasser (die Person, die das Testament macht) in der Lage sein muss, die Tragweite und die Konsequenzen seiner Entscheidungen zu verstehen und seinen freien Willen zu bilden.
Eine Demenzerkrankung, wie die Alzheimer-Krankheit, ist eine fortschreitende Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit. Die Einschränkungen variieren stark von Mensch zu Mensch und hängen vom Stadium der Krankheit ab:
Wie bereits erwähnt, ist der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ausschlaggebend. Man spricht vom „lucidum intervallum“ (lichter Augenblick), wenn eine Person trotz ihrer Grunderkrankung vorübergehend eine Phase der geistigen Klarheit erlebt, in der sie testierfähig ist. Bei bestimmten Demenzformen, wie der vaskulären Demenz, sind solche klaren Momente theoretisch eher denkbar, während bei anderen, wie der Alzheimer-Demenz, die Möglichkeit eines echten „luziden Intervalls“ von Gerichten oft kritischer betrachtet wird. Die Beweislast für einen solchen lichten Moment liegt aber immer bei demjenigen, der die Wirksamkeit des Testaments behauptet.
Wenn nach dem Tod des Erblassers Zweifel an der Testierfähigkeit bestehen (zum Beispiel, weil ein enterbter Verwandter das Testament anfechten will), wird das Nachlassgericht aktiv. Es kommt dann zu einer umfassenden Prüfung der Verhältnisse.
Der Grundsatz lautet: Jeder Mensch wird so lange als testierfähig angesehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das heißt, derjenige, der das Testament anfechten möchte, muss vor Gericht beweisen, dass die Demenzerkrankung zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung bereits so weit fortgeschritten war, dass der Erblasser die Tragweite seiner Entscheidung nicht mehr überblicken konnte.
Das Gericht stützt sich in der Regel auf verschiedene Beweismittel, um ein möglichst genaues Bild vom Geisteszustand des Erblassers zu erhalten. Dazu gehören:
Um spätere Streitigkeiten und Anfechtungen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig und umsichtig zu handeln, sobald die Diagnose Demenz gestellt wurde.
Ist die Demenz noch in einem frühen Stadium, sollte das Testament so schnell wie möglich errichtet werden, solange die Testierfähigkeit unzweifelhaft ist.
Ein notarielles Testament ist einem handschriftlichen Testament unbedingt vorzuziehen, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit aufkommen könnten. Der Notar ist verpflichtet, sich vom Zustand des Erblassers zu überzeugen und seine Feststellungen zu dokumentieren. Diese professionelle Beurkundung erhöht die Beweiskraft des Testaments erheblich.
Parallel zur Testamentserrichtung sollte ein aktuelles ärztliches Attest eines Neurologen oder Psychiaters eingeholt werden, das die Testierfähigkeit zum konkreten Zeitpunkt bescheinigt. Dieses Attest kann später als Beweis dienen, dass die Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.
Je einfacher und verständlicher das Testament formuliert ist, desto leichter ist es für den Erblasser, dessen Inhalt zu erfassen. Stark komplexe Regelungen könnten die Annahme der Testierfähigkeit erschweren.
Die rechtliche Lage ist klar: Die Diagnose Demenz schließt die Testierfähigkeit nicht aus, macht sie aber zu einer Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist der geistige Zustand im Moment der Testamentserrichtung. Da die Grenzen fließend und die Konsequenzen gravierend sein können, ist es bei Demenzerkrankungen ratsam, frühzeitig zu handeln und professionelle Hilfe (Notar und gegebenenfalls Facharzt) in Anspruch zu nehmen, um den letzten Willen rechtssicher zu gestalten und die späteren Erben vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
Hätten Sie gerne weitere Informationen dazu, welche konkreten Formvorschriften für ein wirksames Testament in Deutschland gelten?