Können Personen mit ADHS wirksam ein Testament errichten?

November 9, 2025

Können Personen mit ADHS wirksam ein Testament errichten?

Grundsätzlich können Personen mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) ein wirksames Testament errichten. Die bloße Diagnose ADHS führt nicht automatisch zur Testierunfähigkeit. Das deutsche Erbrecht stellt für die Wirksamkeit eines Testaments primär auf die sogenannte Testierfähigkeit ab, die von der Diagnose einer psychischen oder neurologischen Störung getrennt betrachtet werden muss.


Was bedeutet Testierfähigkeit?

Die Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Im Kern bedeutet das, dass der Erblasser (die Person, die das Testament erstellt) im Zeitpunkt der Errichtung in der Lage sein muss,

  1. die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu verstehen (was mache ich hier überhaupt?) und
  2. die Tragweite dieser Verfügung für sich selbst und für die betroffenen Personen (Erben, Enterbte etc.) zu überblicken und danach zu handeln (§ 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Wichtig: Im Gegensatz zur vollen Geschäftsfähigkeit, die erst mit 18 Jahren eintritt, sind bereits Minderjährige ab 16 Jahren beschränkt testierfähig, wenn sie ein notarielles Testament errichten. Bei volljährigen Personen wird die Testierfähigkeit grundsätzlich vermutet. Wer die Testierunfähigkeit behauptet, muss diese beweisen!

Können Personen mit ADHS wirksam ein Testament errichten?

ADHS und Testierfähigkeit

ADHS ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die sich hauptsächlich durch Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität und Impulsivität äußert.

  • ADHS alleine macht nicht testierunfähig: Eine Person mit ADHS ist in der Regel nicht per se unfähig, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen zu überblicken. Sie kann sehr wohl verstehen, was ein Testament ist und welche Folgen es hat, jemanden als Erben einzusetzen oder zu enterben.
  • Ausschlaggebend ist die konkrete Einsichtsfähigkeit: Die Testierunfähigkeit tritt nur ein, wenn die Person aufgrund einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, einer Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung dauerhaft oder vorübergehend die Fähigkeit verliert, die Bedeutung ihrer Willenserklärung einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
  • Begleiterscheinungen können relevant werden: Erst wenn sehr schwere und begleitende psychische Störungen (z. B. eine schwerwiegende depressive Episode, eine Psychose, oder eine kombinierte und weit fortgeschrittene Beeinträchtigung durch Komorbiditäten wie Suchterkrankungen), die über das typische ADHS-Symptombild hinausgehen, die Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit massiv beeinträchtigen, könnte Testierunfähigkeit in Betracht kommen. Dies ist jedoch nicht die Regel bei ADHS.

Praktische Herausforderungen und Absicherung

Für Personen mit ADHS können die typischen Symptome zwar nicht zur Testierunfähigkeit führen, aber unter Umständen die Errichtung eines Testaments erschweren oder das Risiko einer späteren Anfechtung erhöhen:

  1. Formfehler durch Unaufmerksamkeit: Ein handschriftliches Testament muss vollständig vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Das Auslassen der Unterschrift oder die Verwendung von gedruckten Textteilen macht das gesamte Testament unwirksam. Unaufmerksamkeit oder mangelnde Sorgfalt, die bei ADHS vorkommen können, erhöhen das Risiko solcher Formfehler.
  2. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen durch Impulsivität: Spontane oder impulsive Entscheidungen und eine unstrukturierte Denkweise können zu mehrdeutigen oder sich widersprechenden Anordnungen führen. Dies kann nach dem Tod zu langwierigen und kostspieligen Auslegungsverfahren beim Nachlassgericht führen.
  3. Beeinflussung: Die Symptome von ADHS (z. B. leichte Ablenkbarkeit, Impulsivität) könnten die Person unter Umständen anfälliger für eine unzulässige Beeinflussung durch Dritte machen. Ein Testament ist jedoch eine höchstpersönliche Erklärung; ein Zwang oder eine massive unzulässige Einflussnahme kann das Testament unwirksam machen.

Empfehlungen für Personen mit ADHS

Um ein wirksames und rechtssicheres Testament zu errichten, sind folgende Schritte besonders ratsam:

  • Notarielles Testament: Dies ist die sicherste Form.
    • Vermeidung von Formfehlern: Der Notar kümmert sich um die Einhaltung aller formalen Vorschriften.
    • Klare Formulierungen: Der Notar sorgt für rechtlich eindeutige Formulierungen und klärt alle Unklarheiten im Vorfeld.
    • Erhöhte Beweiskraft: Der Notar dokumentiert die Testamentserrichtung und hat die Pflicht, die Testierfähigkeit zu prüfen und bei Zweifeln abzulehnen. Dies macht eine spätere Anfechtung deutlich schwieriger.
  • Vorbereitung: Um das oft ablenkende Umfeld eines Notartermins zu minimieren, sollte die Person mit ADHS ihre Wünsche und die Vermögensverhältnisse im Voraus schriftlich und strukturiert festhalten.
  • Fachanwaltliche Beratung: Alternativ kann ein Fachanwalt für Erbrecht bei der Formulierung eines handschriftlichen Testaments helfen.

Fazit

Die Diagnose ADHS verhindert in der Regel nicht die wirksame Errichtung eines Testaments. Entscheidend ist der geistige Zustand im Augenblick der Errichtung – die Fähigkeit, die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung zu verstehen. Angesichts möglicher Herausforderungen im Zusammenhang mit Konzentration und Struktur ist die Errichtung eines notariellen Testaments die beste Absicherung, um Formfehler und Unklarheiten zu vermeiden und die höchstpersönliche Willensäußerung zweifelsfrei zu dokumentieren.

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