Kollision Erb- und Sachstatut – Behandlung ausländischen Vindikationslegats an deutschem Grundstück als inländisches Damnationslegat
BGH IV ZR 95/93
Internationales Privatrecht – Kollision zwischen Erb- und Sachstatut
Der Kläger, Erbe eines in Kolumbien verstorbenen Kolumbianers, beansprucht aufgrund eines Testaments das Eigentum an einem in Deutschland gelegenen Grundstück.
Der Erblasser hatte in Kolumbien ein Testament errichtet, das nach kolumbianischem Recht (Vindikationslegat) dem Vermächtnisnehmer unmittelbar dingliche Rechte verleiht.
Der Kläger verlangt daher die Berichtigung des deutschen Grundbuchs.
Der Beklagte, ebenfalls Erbe, argumentiert, dass ein solches Vermächtnis in Deutschland nur schuldrechtliche Wirkungen hat und daher die Klage unzulässig sei.
Dieses Urteil des BGH unterstreicht die strikte Anwendung des deutschen Sachenrechts auf in Deutschland belegene Grundstücke, selbst wenn ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommt.
Die Entscheidung zeigt die Grenzen internationaler Erbstatute auf und betont die Unvereinbarkeit eines unmittelbaren dinglichen Erwerbs durch Vindikationslegate mit dem deutschen Rechtssystem.
Es verdeutlicht auch die Notwendigkeit, ausländische Testamente nach den Formvorschriften des Haager Testamentsübereinkommens zu bewerten.
Das Urteil stellt klar, dass ein ausländisches Vermächtnis, das unmittelbare dingliche Wirkungen entfaltet, in Deutschland nur als schuldrechtlicher Anspruch behandelt wird.
Dies schützt die Integrität des deutschen Sachenrechts und sichert die Rechte der Nachlassgläubiger.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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