Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis,
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer juristischen Person
LAG Schleswig 3 Sa 202/16
Der Kläger war als leitender Angestellter mit Prokura bei der Beklagten, einem Dienstleistungsunternehmen im Bereich Telekommunikation, beschäftigt.
Nebenbei war er zu 50% an einer anderen Gesellschaft beteiligt, die im gleichen Marktsegment tätig war.
Die Beklagte kündigte ihm fristlos, nachdem sie von dieser Beteiligung erfahren hatte.
Kernaussage des Urteils:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte die fristlose Kündigung.
Die 50%ige Beteiligung des Klägers an einem Konkurrenzunternehmen stellt einen Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot dar und rechtfertigt die fristlose Kündigung.
Begründung des Gerichts:
Weitere Punkte:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot darstellen kann.
Arbeitgeber sind in solchen Fällen berechtigt, fristlos zu kündigen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.