Konkurrenztätigkeit Wettbewerbsverbot

August 27, 2017

Konkurrenztätigkeit Wettbewerbsverbot

BAG 2 AZR 1008/08 

Zur Frage der Konkurrenztätigkeit während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses (Darstellung der Rechtsprechung).

RA und Notar Krau

Eine Diplomsozialarbeiterin (Klägerin) war bei einem ambulanten Pflegedienst (Beklagter) beschäftigt.

Nachdem die Klägerin eine Überlastungsanzeige eingereicht hatte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos.

Die Kündigung wurde später zurückgenommen.

Anschließend wechselte die Klägerin zu einem Konkurrenzunternehmen und nahm Patientendaten mit.

Die Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis erneut fristlos und hilfsweise ordentlich.

Kernaussage des Urteils:

Konkurrenztätigkeit Wettbewerbsverbot

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass die fristlosen Kündigungen unwirksam waren, die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung jedoch das Arbeitsverhältnis wirksam beendete.

Begründung des Gerichts:

  • Wettbewerbsverbot:
    • Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit untersagt.
    • Das Wettbewerbsverbot gilt auch nach Ausspruch einer Kündigung, solange das Arbeitsverhältnis rechtlich noch besteht.
    • Die Klägerin verstieß gegen das Wettbewerbsverbot, indem sie Patientendaten an das Konkurrenzunternehmen weitergab.
  • Interessenabwägung:
    • Trotz des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot war die fristlose Kündigung unverhältnismäßig.
    • Die Beklagte hätte das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortsetzen können.
    • Das Landesarbeitsgericht hat bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt.
  • Ordentliche Kündigung:
    • Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung war wirksam.
    • Die Klägerin hatte ihre Vertragspflichten erheblich verletzt.
    • Eine Abmahnung war entbehrlich.
    • Die Interessenabwägung im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG führte nicht zur Sozialwidrigkeit der Kündigung.

Konkurrenztätigkeit Wettbewerbsverbot

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil befasst sich mit der Frage der Konkurrenztätigkeit während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses.
  • Es verdeutlicht die Reichweite des Wettbewerbsverbots und die Anforderungen an die Rechtfertigung einer Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit.
  • Arbeitgeber sollten bei der Kündigung von Arbeitnehmern wegen Konkurrenztätigkeit sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose oder ordentliche Kündigung erfüllt sind.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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