Konsolidation bei Nießbrauch und Eigentum
RA und Notar Krau
Konsolidation bei Nießbrauch und Eigentum: Auswirkungen auf die Bewertung
Die Konsolidation im Erbrecht beschreibt den Fall, wenn Nießbrauch und Eigentum an einer Sache in einer Person zusammenfallen.
Dies führt zum automatischen Erlöschen des Nießbrauchsrechts (§§ 1072, 1063 Abs. 1 BGB).
Bewertung bei Erbschaft
Bei einer Erbschaft, bei der der Erbe sowohl das Eigentum als auch den Nießbrauch an einer Immobilie erwirbt, erlischt das Nießbrauchsrecht durch Konsolidation.
Dennoch muss der Nießbrauch bei der Bewertung des Nachlasses für erbschaftsteuerliche Zwecke berücksichtigt werden.
Der Wert des Nießbrauchs mindert den Wert des geerbten Eigentums, da der Erbe die Immobilie nicht uneingeschränkt nutzen konnte.
Beispiel:
Ein Erblasser vererbt seinem Sohn ein Haus, an dem die Ehefrau des Erblassers ein lebenslanges Nießbrauchsrecht hat.
Stirbt der Erblasser, erbt der Sohn das Haus, und gleichzeitig erlischt das Nießbrauchsrecht der Ehefrau durch Konsolidation.
Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer wird der Wert des Hauses jedoch um den Wert des Nießbrauchsrechts gemindert, da dieses zum Zeitpunkt des Erbfalls noch bestand.
Gründe für die Berücksichtigung
Auswirkungen
Die Berücksichtigung des Nießbrauchs bei der Bewertung führt zu einer niedrigeren Erbschaftsteuer. Dies ist insbesondere relevant, wenn der Erbe Pflichtteilsansprüche geltend machen möchte, da diese sich nach dem Wert des Nachlasses berechnen.
Fazit
Obwohl das Nießbrauchsrecht durch Konsolidation erlischt, wenn Nießbrauch und Eigentum in einer Person zusammenfallen, muss es bei der Bewertung des Nachlasses für erbschaftsteuerliche Zwecke berücksichtigt werden.
Dies führt zu einer niedrigeren Erbschaftsteuer, da der Wert des geerbten Eigentums durch das Nießbrauchsrecht gemindert wird.