
Kopie des vom Erblasser errichteten Originaltestaments – OLG Düsseldorf 3 Wx 151/20
In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (3 Wx 151/20) ging es um ein Testament, das von einem Erblasser errichtet wurde, der mit seiner Ehefrau getrennt lebte und mit seiner Lebensgefährtin zusammenlebte.
Die Kinder des Erblassers und seiner Ehefrau (Beteiligte zu 1 und 2) beantragten einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge.
Sie argumentierten, dass der Erblasser das Originaltestament vor seinem Tod vernichtet habe und daher die gesetzliche Erbfolge gelten solle.
Die Lebensgefährtin des Erblassers (Beteiligte zu 4) legte eine Testamentskopie vor, die besagte, dass die Kinder des Beteiligten zu 2 und die Beteiligte zu 1 als Erben eingesetzt wurden.
Das Gericht entschied, dass die Kopie des Testaments gültig sei, da keine ausreichenden Beweise für eine Vernichtung des Originals vorlagen.
Die Argumente der Beteiligten zu 1 und 2, dass der Erblasser das Testament vernichtet haben könnte, wurden als nicht überzeugend angesehen.
Das Gericht stellte fest, dass die Lebensgefährtin des Erblassers das Testament nach seinem Tod gefunden und zum Gericht gebracht hatte.
Daher wurde der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihnen auferlegt.
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Geschäftswert: 305.500,00 €
I. Zusammenfassung des Falls
II. Zum Entscheidungstext:
A. Sachverhalt
B. Argumente der Beteiligten zu 1 und 2
C. Beschluss des Nachlassgerichts
D. Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2
E. Entscheidung des Oberlandesgerichts
1. Zulässigkeit der Beschwerde
2. Feststellung der Existenz des Testaments
3. Glaubhaftigkeit der vorgelegten Kopie
4. Anforderungen an die Feststellung der Testamentserrichtung
5. Keine hinreichenden Beweise für die Vernichtung des Originaltestaments
F. Kostenentscheidung
G. Rechtsmittelzulassung
III. Schlussfolgerung
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen