OLG Düsseldorf 3 Wx 151/20

September 25, 2021
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Kopie des vom Erblasser errichteten Originaltestaments – OLG Düsseldorf 3 Wx 151/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (3 Wx 151/20) ging es um ein Testament, das von einem Erblasser errichtet wurde, der mit seiner Ehefrau getrennt lebte und mit seiner Lebensgefährtin zusammenlebte.

Die Kinder des Erblassers und seiner Ehefrau (Beteiligte zu 1 und 2) beantragten einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge.

Sie argumentierten, dass der Erblasser das Originaltestament vor seinem Tod vernichtet habe und daher die gesetzliche Erbfolge gelten solle.

Die Lebensgefährtin des Erblassers (Beteiligte zu 4) legte eine Testamentskopie vor, die besagte, dass die Kinder des Beteiligten zu 2 und die Beteiligte zu 1 als Erben eingesetzt wurden.

Das Gericht entschied, dass die Kopie des Testaments gültig sei, da keine ausreichenden Beweise für eine Vernichtung des Originals vorlagen.

Die Argumente der Beteiligten zu 1 und 2, dass der Erblasser das Testament vernichtet haben könnte, wurden als nicht überzeugend angesehen.

Kopie des vom Erblasser errichteten Originaltestaments – OLG Düsseldorf 3 Wx 151/20

Das Gericht stellte fest, dass die Lebensgefährtin des Erblassers das Testament nach seinem Tod gefunden und zum Gericht gebracht hatte.

Daher wurde der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihnen auferlegt.

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.

Geschäftswert: 305.500,00 €

Inhaltsverzeichnis:

I. Zusammenfassung des Falls

II. Zum Entscheidungstext:

A. Sachverhalt

B. Argumente der Beteiligten zu 1 und 2

C. Beschluss des Nachlassgerichts

D. Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2

E. Entscheidung des Oberlandesgerichts

1. Zulässigkeit der Beschwerde

2. Feststellung der Existenz des Testaments

3. Glaubhaftigkeit der vorgelegten Kopie

4. Anforderungen an die Feststellung der Testamentserrichtung

5. Keine hinreichenden Beweise für die Vernichtung des Originaltestaments

F. Kostenentscheidung

G. Rechtsmittelzulassung

III. Schlussfolgerung

RA und Notar Krau

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