Kopie des vom Erblasser errichteten Originaltestaments – OLG Düsseldorf 3 Wx 151/20
In dem Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (3 Wx 151/20) ging es um ein Testament, das von einem Erblasser errichtet wurde, der mit seiner Ehefrau getrennt lebte und mit seiner Lebensgefährtin zusammenlebte.
Die Kinder des Erblassers und seiner Ehefrau (Beteiligte zu 1 und 2) beantragten einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge.
Sie argumentierten, dass der Erblasser das Originaltestament vor seinem Tod vernichtet habe und daher die gesetzliche Erbfolge gelten solle.
Die Lebensgefährtin des Erblassers (Beteiligte zu 4) legte eine Testamentskopie vor, die besagte, dass die Kinder des Beteiligten zu 2 und die Beteiligte zu 1 als Erben eingesetzt wurden.
Das Gericht entschied, dass die Kopie des Testaments gültig sei, da keine ausreichenden Beweise für eine Vernichtung des Originals vorlagen.
Die Argumente der Beteiligten zu 1 und 2, dass der Erblasser das Testament vernichtet haben könnte, wurden als nicht überzeugend angesehen.
Das Gericht stellte fest, dass die Lebensgefährtin des Erblassers das Testament nach seinem Tod gefunden und zum Gericht gebracht hatte.
Daher wurde der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden ihnen auferlegt.
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Geschäftswert: 305.500,00 €
I. Zusammenfassung des Falls
II. Zum Entscheidungstext:
A. Sachverhalt
B. Argumente der Beteiligten zu 1 und 2
C. Beschluss des Nachlassgerichts
D. Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2
E. Entscheidung des Oberlandesgerichts
1. Zulässigkeit der Beschwerde
2. Feststellung der Existenz des Testaments
3. Glaubhaftigkeit der vorgelegten Kopie
4. Anforderungen an die Feststellung der Testamentserrichtung
5. Keine hinreichenden Beweise für die Vernichtung des Originaltestaments
F. Kostenentscheidung
G. Rechtsmittelzulassung
III. Schlussfolgerung
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.