Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins – BGH IV ZR 69/20
Sachverhalt:
Die Klägerin und der Beklagte waren Miterben nach ihrem verstorbenen Vater.
Die Klägerin beantragte allein einen gemeinschaftlichen Erbschein und trug die Kosten hierfür.
Später verlangte sie von dem Beklagten Erstattung eines Teils der Kosten.
Das Amtsgericht gab der Klage statt, das Landgericht wies sie ab.
Problematik:
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision der Klägerin zurück. Ein Anspruch auf Kostenerstattung bestand nicht.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Kostenerstattung für die Erteilung eines Erbscheins.
Es zeigt auf, dass ein Miterbe die Kosten nur dann erstattet verlangen kann, wenn eine Einigung der Erbengemeinschaft
über die Beantragung des Erbscheins besteht oder die Voraussetzungen einer Notgeschäftsführung vorliegen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.