Kostenregelung im Erbscheinsverfahren
OLG Frankfurt am M 21 W 15/16
Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren,
Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG
Beschl. v. 29.03.2016, Az.: 21 W 15/16
vorgehend: AG Frankenberg – 27.08.2015 – AZ: 54 VI 330/14
Anmerkung: Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Der Fall betrifft ein Erbscheinsverfahren, in dem das Nachlassgericht zunächst einen Beschluss ohne ausdrückliche Kostenregelung erlassen hatte.
Später wurde auf Antrag einer Beteiligten ein Ergänzungsbeschluss erlassen, der die Kosten des Verfahrens festsetzte.
Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung im konkreten Fall:
Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde gegen den Ergänzungsbeschluss des Nachlassgerichts für zulässig und begründet erachtet.
Der Antrag auf Ergänzung der Entscheidung wurde zurückgewiesen.
Begründung:
Das Nachlassgericht hatte in seinem ursprünglichen Beschluss keine ausdrückliche Kostenregelung getroffen.
Dies ist nach Auffassung des OLG als stillschweigende Entscheidung zu werten, dass die gesetzlichen Kostenregelungen Anwendung finden.
Ein Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG war daher nicht zulässig.
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Frankfurt verdeutlicht die Bedeutung der stillschweigenden Kostenregelung
in Nachlassverfahren und die richtige Wahl des Rechtsmittels im Falle einer Anfechtung.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.