Kostenregelung im Erbscheinsverfahren

Juli 19, 2017

Kostenregelung im Erbscheinsverfahren

OLG Frankfurt am M 21 W 15/16

Stillschweigende Kostenregelung im Nachlassverfahren,

Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG

Beschl. v. 29.03.2016, Az.: 21 W 15/16

vorgehend: AG Frankenberg – 27.08.2015 – AZ: 54 VI 330/14

Anmerkung: Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

RA und Notar Krau

Der Fall betrifft ein Erbscheinsverfahren, in dem das Nachlassgericht zunächst einen Beschluss ohne ausdrückliche Kostenregelung erlassen hatte.

Später wurde auf Antrag einer Beteiligten ein Ergänzungsbeschluss erlassen, der die Kosten des Verfahrens festsetzte.

Kostenregelung im Erbscheinsverfahren

Gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt.

Kernaussagen des Gerichts:

  • Stillschweigende Kostenregelung: Enthält ein Beschluss im Nachlassverfahren keine ausdrückliche Kostenregelung, liegt darin in der Regel eine stillschweigende Entscheidung, dass die gesetzlichen Kostenregelungen Anwendung finden.
  • Rechtsmittel: Gegen eine stillschweigende Kostenregelung ist die isolierte Kostenbeschwerde statthaft. Ein Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG ist in diesem Fall nicht der richtige Weg, da keine Ergänzungsbedürftigkeit der Entscheidung vorliegt.
  • Auslegung der Entscheidung: Die Auslegung einer Entscheidung erfolgt aus der Sicht eines objektiven Empfängers. Im vorliegenden Fall hätte ein solcher Empfänger den Beschluss des Nachlassgerichts so verstanden, dass bewusst von einer Kostenentscheidung abgesehen wurde.
  • Kein Meistbegünstigungsprinzip: Es gibt kein Meistbegünstigungsprinzip bei der Wahl des Rechtsmittels. Die Beschwerde ist der richtige Weg, um eine stillschweigende Kostenregelung anzufechten.
  • Ergänzungsantrag: Ein Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG ist nur zulässig, wenn tatsächlich eine Ergänzung der Entscheidung erforderlich ist, z.B. wenn die Kostenentscheidung versehentlich unterblieben ist.

Entscheidung im konkreten Fall:

Kostenregelung im Erbscheinsverfahren

Das OLG Frankfurt hat die Beschwerde gegen den Ergänzungsbeschluss des Nachlassgerichts für zulässig und begründet erachtet.

Der Antrag auf Ergänzung der Entscheidung wurde zurückgewiesen.

Begründung:

Das Nachlassgericht hatte in seinem ursprünglichen Beschluss keine ausdrückliche Kostenregelung getroffen.

Dies ist nach Auffassung des OLG als stillschweigende Entscheidung zu werten, dass die gesetzlichen Kostenregelungen Anwendung finden.

Ein Ergänzungsantrag nach § 43 FamFG war daher nicht zulässig.

Fazit:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt verdeutlicht die Bedeutung der stillschweigenden Kostenregelung

in Nachlassverfahren und die richtige Wahl des Rechtsmittels im Falle einer Anfechtung.

Kostenregelung im Erbscheinsverfahren

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist rechtskräftig.
  • Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
  • Der Beschluss enthält Ausführungen zur Auslegung von Entscheidungen und zur Abgrenzung zwischen Beschwerde und Ergänzungsantrag.
  • Die Entscheidung ist relevant für die Praxis im Nachlassverfahren und gibt Aufschluss über die richtige Vorgehensweise bei stillschweigenden Kostenregelungen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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